Zivilrecht
BGB Allgemeiner Teil
Auslegung der Willenserklärung
Wirksamer Vertragsschluss mit „Mr. Noch unbekannt“?
Wirksamer Vertragsschluss mit „Mr. Noch unbekannt“?
16. August 2025
20 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
A bucht online einen Flug. In der Namensspalte gibt er trotz des Hinweises, eine nachträgliche Namensänderung sei nicht möglich, "Noch unbekannt" an. A erhält eine Bestätigung für "Mr. Noch Unbekannt".
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.

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