Zivilrecht

BGB Allgemeiner Teil

Auslegung der Willenserklärung

Wirksamer Vertragsschluss mit „Mr. Noch unbekannt“?

Wirksamer Vertragsschluss mit „Mr. Noch unbekannt“?

18. September 2025

20 Kommentare

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leichtmittelschwer

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

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A bucht online einen Flug. In der Namensspalte gibt er trotz des Hinweises, eine nachträgliche Namensänderung sei nicht möglich, "Noch unbekannt" an. A erhält eine Bestätigung für "Mr. Noch Unbekannt".

Diesen Fall lösen 55,7 % der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.

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