Zivilrecht
BGB Allgemeiner Teil
Auslegung der Willenserklärung
Wirksamer Vertragsschluss mit „Mr. Noch unbekannt“?
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Wirksamer Vertragsschluss mit „Mr. Noch unbekannt“?
4. April 2026
32 Kommentare
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
A bucht online einen Flug. In der Namensspalte gibt er trotz des Hinweises, eine nachträgliche Namensänderung sei nicht möglich, "Noch unbekannt" an. A erhält eine Bestätigung für "Mr. Noch Unbekannt".
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