§ 103 – Durchsuchung anderer Personen
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Jurastudium und Referendariat.
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
In der Business-Lounge des Flughafen Berlin-Tegel sieht Polizistin P, wie der Drogendealer D dem ahnungslosen Passagier A ein Päckchen Koks in die Jackentasche steckt.
Einordnung des Falls
§ 103 – Durchsuchung anderer Personen
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Eine Durchsuchung kann sich auch gegen unverdächtige andere Personen richten.
Ja!
2. Bei anderen Personen (§ 103 StPO) sind die Voraussetzungen der Durchsuchung niedrigschwelliger als bei § 102 StPO.
Nein, das ist nicht der Fall!
3. § 103 StPO gestattet auch die Durchsuchung der Person des A.
Ja, in der Tat!
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MaxCarl
1.7.2023, 20:34:19
Man könnte ebenfalls den kleinen Meinungsstreit bzgl. Der Durchsuchung Dritter und dessen Person berücksichtigen, da diese nicht ganz einhellig ist.