§ 103 – Durchsuchung anderer Personen
5. April 2025
7 Kommentare
4,8 ★ (8.668 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
In der Business-Lounge des Flughafen Berlin-Tegel sieht Polizist A, wie der Drogendealerin D dem ahnungslosen Passagier P ein Päckchen Koks in die Jackentasche steckt.
Diesen Fall lösen 0,0 % der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
§ 103 – Durchsuchung anderer Personen
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Eine Durchsuchung kann sich auch gegen unverdächtige andere Personen richten.
Ja!
Jurastudium und Referendariat.
2. Bei anderen Personen (§ 103 StPO) sind die Voraussetzungen der Durchsuchung niedrigschwelliger als bei § 102 StPO.
Nein, das ist nicht der Fall!
3. § 103 StPO gestattet auch die Durchsuchung der Person des P.
Ja, in der Tat!
Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!
Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

MaxCarl
1.7.2023, 20:34:19
Man könnte ebenfalls den kleinen Meinungsstreit bzgl. Der Durchsuchung Dritter und dessen Person berücksichtigen, da diese nicht ganz einhellig ist.