§ 103 – Durchsuchung anderer Personen
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
In der Business-Lounge des Flughafen Berlin-Tegel sieht Polizistin P, wie der Drogendealer D dem ahnungslosen Passagier A ein Päckchen Koks in die Jackentasche steckt.
Einordnung des Falls
§ 103 – Durchsuchung anderer Personen
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Eine Durchsuchung kann sich auch gegen unverdächtige andere Personen richten.
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Ja!
2. Bei anderen Personen (§ 103 StPO) sind die Voraussetzungen der Durchsuchung niedrigschwelliger als bei § 102 StPO.
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Nein, das ist nicht der Fall!
3. § 103 StPO gestattet auch die Durchsuchung der Person des A.
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Ja, in der Tat!
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MaxCarl
1.7.2023, 20:34:19
Man könnte ebenfalls den kleinen Meinungsstreit bzgl. Der Durchsuchung Dritter und dessen Person berücksichtigen, da diese nicht ganz einhellig ist.