Strafrecht

Strafprozessrecht

Hauptverfahren 3: Beweisrecht

Beweisverwertungsverbot bei der Hörfalle

Beweisverwertungsverbot bei der Hörfalle

4. Februar 2026

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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

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Klassisches Klausurproblem

Autohändler A verkauft schon seit Jahren gestohlene Autos (§ 259 Abs. 1, 260 Abs. 1 Nr. 1 StGB). Nach einer wenig informativen Vernehmung des A veranlasst Polizist P einen ehemaligen Mitarbeiter des A, den M, bei A anzurufen. Mit Genehmigung des M hört P das Gespräch mit (Hörfalle). In diesem Gespräch versucht A den M überzeugen, in sein Hehler-Business einzusteigen.

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