Beweisperson – § 53 StPO und Berufshelfer
22. August 2025
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

T hat seinen besten Freund umgebracht. Ihn plagen Gewissensbisse. Er sucht Pfarrer P auf, um bei ihm zu beichten. Ps Sekretärin S meint, P biete wegen Überlastung erst nächsten Monat wieder eine Beichtmöglichkeit an. Darauf bricht T zusammen und beichtet alles vorab der S und danach dem P im Beichtzimmer. P und S sollen im Prozess aussagen.
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