Beweisperson – § 53 und Berufshelfer
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
T hat seinen besten Freund auf dessen Verlangen hin umgebracht. Später plagen T schwere Gewissensbisse. Er ist gläubig und sucht Pfarrer P auf, um bei ihm zu beichten. Da P aufgrund Überlastung nur monatlich eine Beichtmöglichkeit anbietet, bricht T zusammen, als er einen Termin im Pfarrhaus zu vereinbaren versucht, und beichtet alles vorab der Sekretärin S im Pfarrhaus und danach dem P selbst. Sie sollen in der Hauptverhandlung darüber aussagen.
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Einordnung des Falls
Beweisperson – § 53 und Berufshelfer
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. P und S sind Zeugen.
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.
2. P und S müssen aussagen, sofern sie kein Zeugnisverweigerungsrecht haben.
Ja!
3. P verfügt über ein Zeugnisverweigerungsrecht.
Genau, so ist das!
4. Auch S verfügt über ein Zeugnisverweigerungsrecht.
Nein, das trifft nicht zu!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Taylaw
20.2.2022, 12:30:38
Der Fall lief mal als Zusatzfrage in NRW im Examen :)
Lukas_Mengestu
21.2.2022, 10:32:18
Vielen Dank für den Hinweis, Taylaw. Weißt Du zufällig noch, in welchem Jahr das war? Beste Grüße, Lukas - für das Jurafuchs-Team
Taylaw
21.2.2022, 11:43:30
Puhh, 2018 vielleicht? Es ist auf jeden Fall schon länger her und ich kann es nicht mehr genau sagen. Der Hauptfall basierte auf 5 StR 132/18, aber bevor er vom BGH entschieden wurde
Lukas_Mengestu
22.2.2022, 09:24:24
Alles klar, vielen Dank :-)
Raphaeljura
16.7.2023, 03:46:20
Wie ist da die Abgrenzung bei § 53a I 2 StPO? Wer entscheidet das genau? Die Berufskammer?
Dogu
28.3.2024, 11:21:42
In allen StPO-Kommentaren, die mir zur Verfügung stehen, werden Sekretariatskräfte zur Tätigkeit eines Abgeordneten gezählt (BeckOK StPO/Huber, 50. Ed. 1.1.2024, StPO § 53a Rn. 7, KK-StPO/Bader, 9. Aufl. 2023, StPO § 53a Rn. 5, MüKoStPO/Kreicker, 2. Aufl. 2023, StPO § 53a Rn. 7). Wieso ist die hM bei Geistlichen strenger? Sekretärinnen sind weder Volksvertreter noch Seelsorger. Die hM ergibt für mich keinen Sinn.