Zeugenvernehmung
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
In einer kalten Dezembernacht schlugen und stahlen Unbekannte 5 Weihnachtsbäume des Bauern B. Staatsanwältin S liebt Weihnachten und ist erzürnt. Sie beauftragt den Polizisten P (Ermittlungsperson der StA), den B zu einer polizeilichen Zeugenvernehmung zu laden und die Sache so weiter aufzuklären. B meint, für so einen Mist habe er keine Zeit.
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Einordnung des Falls
Zeugenvernehmung
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. B ist verpflichtet, zu der Zeugenvernehmung zu erscheinen.
Ja!
Jurastudium und Referendariat.
2. B kann als bloßer Zeuge aber nicht sanktioniert werden, wenn er trotz Ladung nicht erscheint.
Nein, das ist nicht der Fall!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Rozaa
19.6.2023, 13:49:00
Ein Zeuge ist doch seit einigen Jahren verpflichtet bei der Polizei zu erscheinen und auszusagen, wenn der Ladung ein Auftrag der Staatsanwaltschaft zugrunde liegt oder nicht?
Antonia
30.8.2023, 11:08:33
Ja, nach § 163 III 1 StPO
Dennis777
27.6.2024, 13:49:30
Steht doch auch in der Aufgabe
Rozaa
27.6.2024, 14:39:30
Mittlerweile 😌