Bei versuchter Anstiftung 7.3
13. Oktober 2025
14 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

T versucht, den R zu überreden, O zu töten. Dafür bietet er R €30.000 an. Bei T liegen keine Mordmerkmale (§ 211 Abs. 2 StGB) vor.
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