Strafrecht
BT 1: Totschlag, Mord, Körperverletzung u.a.
Schwere Körperverletzung, § 226 StGB
Schwere Körperverletzung nach § 226 Abs. 1 Nr. 3 Var. 1 StGB: In erheblicher Weise dauernd entstellt – Narbe an weniger sichtbaren Stellen
Schwere Körperverletzung nach § 226 Abs. 1 Nr. 3 Var. 1 StGB: In erheblicher Weise dauernd entstellt – Narbe an weniger sichtbaren Stellen
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
T fügt O einen tiefen Schnitt in die rechte Kniekehle und kleine Schnitte in die Unterschenkel zu. Es bleiben zahlreiche Narben zurück. Die größte Narbe zieht sich 20 cm lang bogenförmig von der rechten Kniekehle bis zur Vorderseite des rechten Oberschenkels. Sie ist durch die Spannung in der Kniekehle deutlich verbreitert und kann auch durch kosmetische Operationen nicht verkleinert werden.
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Einordnung des Falls
Schwere Körperverletzung nach § 226 Abs. 1 Nr. 3 Var. 1 StGB: In erheblicher Weise dauernd entstellt – Narbe an weniger sichtbaren Stellen
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. O ist "entstellt" worden (§ 226 Abs. 1 Nr. 3 Var. 1 StGB).
Ja!
Jurastudium und Referendariat.
2. O ist "in erheblicher Weise" entstellt worden (§ 226 Abs. 1 Nr. 3 Var. 1 StGB).
Nein, das ist nicht der Fall!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
yolojura
25.6.2022, 23:21:31
Pech gehabt. Wer will schon kurze Hosen tragen🤷♂️
bayilm
5.7.2024, 12:50:36
Ich frage mich, ob man hier nicht aufgrund von geschlechterspezifischen Schönheitsidealen bei einer Frau mit gleicher Verunstaltung eine Erheblichkeit annehmen könnte. Klingt zwar etwas seltsam, aber beim klassischen Schönheitsbild der Frau kommt den Beinen eine wichtige Rolle hinzu, während bei Männern diese nicht so im Vordergrund stehen. Wäre das vertretbar, oder sollte die Bewertung der Erheblichkeit nicht an so etwas angeknüpft werden?
agi
9.10.2024, 15:32:39
Ich tu mich auch schwer damit, das TBM generell zu verneinen, ich hätte eher gedacht, dass man dies je nach Einzelfall zu subsumieren hätte, da es für manch einen (egal des Geschlechts) eine gravierende Entstellung bedeuten kann, oder wäre es hier dann über das TBM der „geistigen Krankheit“ zu lösen?