Strafrecht
BT 1: Totschlag, Mord, Körperverletzung u.a.
Schwere Körperverletzung, § 226 StGB
Abbrennen der Brustwarzen
Abbrennen der Brustwarzen
5. April 2025
3 Kommentare
4,7 ★ (4.063 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
T brennt der O mit dem Feuerzeug beide Brustwarzen ab. Sie sind nicht mehr vorhanden und die Brandstellen vernarbt. Durch eine kosmetische Korrektur lässt sich das äußere Bild bestenfalls ein wenig abmildern. Die Milchgänge sind verstopft. O wird nicht mehr stillen können.
Diesen Fall lösen 0,0 % der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Abbrennen der Brustwarzen
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. O ist "in erheblicher Weise entstellt" worden (§ 226 Abs. 1 Nr. 3 Var. 1 StGB).
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.
2. O ist auch "dauerhaft" entstellt worden (§ 226 Abs. 1 Nr. 3 Var. 1 StGB).
Ja!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

Juraddicted
17.9.2024, 15:57:38
Ich konnte es nicht fassen und wollte das Urteil nachlesen. Da das Urteil hier zwar benannt, aber nicht verlinkt ist, begab ich mich auf die Suche und fand bei "dejure", dass dort Jurafuchs verlinkt ist ;) https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=LG%20Saarbr%FCcken&Datum=07.04.1981&Aktenzeichen=5-8/80

Wendelin Neubert
15.11.2024, 16:45:35
Hallo Juraddicted, vielen Dank für dein Lob! Deine positive Rückmeldung motiviert uns, weiterhin unser Bestes zu geben. Beste Grüße, Wendelin Neubert, für das Jurafuchs-Team

prefi
25.3.2025, 16:06:37
Aufgrund der zeitlichen Distanz zwischen den Urteilen und des eigenen Rechtsverständnisses fällt es mir schwer, hier eine "erhebliche" Entstellung anzunehmen, während dies bei einer 20 cm langen Narbe am Bein, die sich breit von der Kniekehle zum Oberschenkel zieht, nicht der Fall sein soll. Gerade aufgrund der am Bein erhöhten Sichtbarkeit in sozialen und öffentlichen Situationen (Tragen von kurzer Kleidung, Badebekleidung) sehe ich den Fall doch zumindest gleichwertig mit diesem Fall der Brustwarzen. Ich halte die verschiedenen Ergebnisse in den Fällen für inkonsequent und unbillig.