Abbrennen der Brustwarzen
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Jurastudium und Referendariat.
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
T brennt der O mit dem Feuerzeug beide Brustwarzen ab. Sie sind nicht mehr vorhanden und die Brandstellen vernarbt. Durch eine kosmetische Korrektur lässt sich das äußere Bild bestenfalls ein wenig abmildern. Die Milchgänge sind verstopft. O wird nicht mehr stillen können.
Einordnung des Falls
Abbrennen der Brustwarzen
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. O ist "in erheblicher Weise entstellt" worden (§ 226 Abs. 1 Nr. 3 Var. 1 StGB).
Ja, in der Tat!
2. O ist auch "dauerhaft" entstellt worden (§ 226 Abs. 1 Nr. 3 Var. 1 StGB).
Ja!