Strafrecht
BT 1: Totschlag, Mord, Körperverletzung u.a.
Schwere Körperverletzung, § 226 StGB
Abbrennen der Brustwarzen
Abbrennen der Brustwarzen
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
T brennt der O mit dem Feuerzeug beide Brustwarzen ab. Sie sind nicht mehr vorhanden und die Brandstellen vernarbt. Durch eine kosmetische Korrektur lässt sich das äußere Bild bestenfalls ein wenig abmildern. Die Milchgänge sind verstopft. O wird nicht mehr stillen können.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Abbrennen der Brustwarzen
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. O ist "in erheblicher Weise entstellt" worden (§ 226 Abs. 1 Nr. 3 Var. 1 StGB).
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.
2. O ist auch "dauerhaft" entstellt worden (§ 226 Abs. 1 Nr. 3 Var. 1 StGB).
Ja!
Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!
Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Juraddicted
17.9.2024, 15:57:38
Ich konnte es nicht fassen und wollte das Urteil nachlesen. Da das Urteil hier zwar benannt, aber nicht verlinkt ist, begab ich mich auf die Suche und fand bei "dejure", dass dort Jurafuchs verlinkt ist ;) https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=LG%20Saarbr%FCcken&Datum=07.04.1981&Aktenzeichen=5-8/80