Zivilrecht

BGB Allgemeiner Teil

Verjährung

Beginn der regelmäßigen Verjährungsfrist, Grundsatz § 199 Abs. 1 BGB

Beginn der regelmäßigen Verjährungsfrist, Grundsatz § 199 Abs. 1 BGB

15. August 2025

27 Kommentare

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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

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A parkt ihr Auto am 01.01.2021 und fliegt für eine Woche weg. Kurz darauf fährt Fahrradfahrer F ihm einen Kratzer rein. F hat es eilig zum Gate zu kommen und schreibt der A eine kurze Nachricht mit seinen Daten. A findet diesen Zettel hinter ihrem Scheibenwischer und liest ihn.

Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.

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