Zivilrecht > BGB Allgemeiner Teil
Erschwerung der Verjährung
K möchte einen großen Eichentisch bei Schreiner S in Auftrag geben. Um auf Nummer sicher zu gehen, fragt sie S nach einer Verlängerung der Verjährungsfrist für Mängelgewährleistungsrechte auf 35 Jahre. S ist einverstanden, da er von seinem Können überzeugt ist.
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Entstehen eines Leistungsverweigerungsrechts
Käufer K und Verkäufer V schließen am 23.10.2018 einen Kaufvertrag über ein Snowboard, welches K direkt übergeben und übereignet wird. K soll den Kaufpreis von €100 demnächst bei V vorbeibringen. Am 15.09.2022 stellt V erschrocken fest, dass dies bis dato nicht geschehen ist.
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Verjährungsfristen – Spezialregelungen: Ansprüche aus Grundstücksgeschäften
V und K schließen einen notariell beurkundeten Vertrag (§ 433 BGB) über Vs Haus am See. Dieses aufzulassen, halten beide für unnötig, denn sie haben sich die Hand darauf gegeben. Außerdem vergisst K, die Eintragung ins Grundbuch zu beantragen. K will es 30 Jahre später an P veräußern.
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Verjährungsfristen – Grundsatz
A findet die getürmte Katze des B und behält sie als seine eigene, da er denkt, dass sie herrenlos sei. Als sie sich verletzt, bringt er sie zum Tierarzt und zahlt für die Behandlung €100. B findet seine Katze aber in A's Vorgarten und will sie wieder haben. A verlangt Verwendungsersatz.