Zivilrecht > BGB Allgemeiner Teil
Erleichterung der Verjährung
H ist gewerbliche Händlerin für gebrauchte Elektrogeräte. K möchte bei H einen Wäschetrockner zur privaten Nutzung kaufen. Vor Abschluss des Kaufvertrags gelingt es H, mit K auszuhandeln, dass die Verjährungsfrist für Mängelansprüche nur 6 Monate betragen soll.
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Verjährungshöchstfristen für Schadensersatzansprüche nach § 199 Abs. 2 BGB
Der Unbekannte U fuhr Fahrradfahrer F am 24.03.2021 fahrlässig mit seinem Auto an und flüchtete. F wurde verletzt. Die Heilbehandlung kostete €5.000. Da es keine Zeugen gibt und F das Kennzeichen nicht gesehen hat, weiß er bis heute (25.09.2022) nicht, wer ihn geschädigt hat.

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Verjährungsfristen – Spezialregelungen: Ansprüche aus Grundstücksgeschäften
V und K schließen einen notariell beurkundeten Vertrag (§ 433 BGB) über Vs Haus am See. Dieses aufzulassen, halten beide für unnötig, denn sie haben sich die Hand darauf gegeben. Außerdem vergisst K, die Eintragung ins Grundbuch zu beantragen. K will es 30 Jahre später an P veräußern.
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Verjährungsfristen – Grundsatz
A parkt ihr Auto am 01.01.2021 am Flughafen BER und fliegt für eine Woche weg. Am 03.01.2021 fährt Fahrradfahrerin F ihr fahrlässig einen Kratzer in das Auto, weil sie es zu eilig hatte.
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Verjährungsfristen – Grundsatz
A findet die getürmte Katze des B und behält sie als seine eigene, da er denkt, dass sie herrenlos sei. Als sie sich verletzt, bringt er sie zum Tierarzt und zahlt für die Behandlung €100. B findet seine Katze aber in A's Vorgarten und will sie wieder haben. A verlangt Verwendungsersatz.