Beginn der Verjährungsfrist nach § 200 BGB
3. September 2025
11 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
E hatte ihrem Nachbarn N im Mai 1992 seine Heckenschere geliehen, die N vereinbarungsgemäß am 30.06.1992 zurückgeben sollte. Am 10.05.2022 hilft E dem N dabei, seine Garage zu entrümpeln. Dabei fällt ihr die von beiden völlig in Vergessenheit geratene Heckenschere in die Hände.
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