Zivilrecht

BGB Allgemeiner Teil

Verjährung

Beginn der Verjährungsfrist nach § 200 BGB

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Beginn der Verjährungsfrist nach § 200 BGB

30. März 2026

17 Kommentare

leichtmittelschwer

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Jurafuchs

E hatte ihrem Nachbarn N im Mai 1992 seine Heckenschere geliehen, die N vereinbarungsgemäß am 30.06.1992 zurückgeben sollte. Am 10.05.2022 hilft E dem N dabei, seine Garage zu entrümpeln. Dabei fällt ihr die von beiden völlig in Vergessenheit geratene Heckenschere in die Hände.

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