Zivilrecht

BGB Allgemeiner Teil

Verjährung

Beginn der Verjährungsfrist nach § 201 BGB

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18. September 2025

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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

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1992 verurteilt das Amtsgericht den Beklagten B zur Zahlung von €2.000 an Klägerin K. Das Urteil wurde beiden am 21.09.1992 zugestellt. K dachte damals, dass B wegen des Urteils bezahlen wird und vergaß das Ganze. Erst am 24.09.2022 findet sie das Urteil erneut in ihren Unterlagen.

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