Referendariat
Die zivilrechtliche Urteilsklausur
Klageänderung
Klageänderung - Systematik (§§ 263, 264 ZPO)
Klageänderung - Systematik (§§ 263, 264 ZPO)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
K klagt gegen B auf Zahlung von €50, weil B ihren Anteil für das gemeinsame Netflix-Abo nicht gezahlt hat. Nach zwei weiteren Monaten, in denen zwei weitere Monatsbeträge fällig geworden sind, erweitert K die Klage auf €70. B widerspricht der Klageänderung.
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Einordnung des Falls
Klageänderung - Systematik (§§ 263, 264 ZPO)
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Eine Klageänderung ist stets unzulässig, wenn der Beklagte ihr widerspricht (§ 263 ZPO).
Nein, das trifft nicht zu!
Jurastudium und Referendariat.
2. Hier kommt es weder auf die Einwilligung des B noch auf die Sachdienlichkeit an (§ 264 ZPO).
Ja!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Busches Bester
22.3.2024, 10:57:25
Ich verstehe nicht so richtig, warum hier 264 Nr 2 angenommen wird. Ist es nicht so, dass wegen der Anknüpfung an die zwei weiteren Monatsraten auch ein anderer Lebenssachverhalt vorgetragen wird, weil die Fälligkeit der weiteren Ansprüche erst mit den jeweiligen Monaten eingetreten ist? Ich sebe das hier daher eher als Fall für
Klageänderungwegen
Sachdienlichkeit.
P K
22.3.2024, 20:50:56
Was hat denn die Fälligkeit mit dem Lebenssachverhalt zu tun? Die Parteien streiten doch um die Kostentragung für Netflix. Natürlich stellt sich diese Frage bei monatlicher Abrechnung nicht nur für die unmittelbar streitgegenständlichen Zeiträume, sondern auch darauf folgende Monate. Diese Veränderung ergibt sich aber alleine aus dem Zeitablauf. Der Lebenssachverhalt - Wir nutzen gemeinsam Netflix und ich möchte, dass sich x, y an den Kosten beteiligt - wird nicht ausgewechselt, sondern nur ausgedehnt. Eine nicht von § 264 Nr. 2 ZPO erfasste Erweiterung wäre es, wenn der Kl. mehr Geld will und das jetzt aber damit begründet, dass der Beklagte das gute Porzellan des Klägers zerstört hat.