Anwendungsbereich von § 264 Nr. 3 ZPO
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Jurastudium und Referendariat.
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
K tritt von einem Kaufvertrag über eine antike Vase zurück und verklagt B auf Rückgewähr der Kaufsache. Den Kaufpreis hat B trotz Übergabe und Übereignung der antiken Vase nicht gezahlt. Es stellt sich heraus, dass das Unikat schon vor Zustellung der Klage zerbrochen ist. Nun will K Schadenersatz.
Einordnung des Falls
Anwendungsbereich von § 264 Nr. 3 ZPO
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Wenn K eine wirksame Klageänderung vorgenommen hat, wird dasselbe Verfahren unter identischem Aktenzeichen weiterverhandelt.
Genau, so ist das!
2. B muss der Klageänderung zustimmen.
Nein, das trifft nicht zu!