Klageänderung: 31 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung

Auf Jurafuchs Wissen findet Ihr 31 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung zum Thema Klageänderung für die Klausuren- und Examensvorbereitung im Jurastudium und Referendariat.
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ZR: Prozessrecht & Klausurtypen > Die zivilrechtliche Urteilsklausur

Rubrum, Tenor und Tatbestand bei gewillkürter Parteiänderung – Kostenbeschluss gegenüber altem Beklagten vorhanden

K hat E auf Zahlung von €800 verklagt. Noch vor Beginn der mündlichen Verhandlung beantragt er einen Beklagtenwechsel. Statt E soll F Beklagter sein. E ist damit nicht einverstanden, F jedoch schon. Bezüglich Es Kosten ergeht ein Kostenbeschluss. F wird antragsgemäß verurteilt. ‌

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ZR: Prozessrecht & Klausurtypen > Die zivilrechtliche Urteilsklausur

Rubrum, Tenor und Tatbestand bei gewillkürter Parteiänderung

K hat B auf Zahlung von €4.000 verklagt. Nach Beginn der mündlichen Verhandlung beantragt K einen Beklagtenwechsel. Statt B soll C Beklagter sein, womit auch B und C einverstanden sind. Gegen B ist noch kein Kostenbeschluss ergangen. C wird antragsgemäß verurteilt. ‌

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ZR: Prozessrecht & Klausurtypen > Die zivilrechtliche Urteilsklausur

Tenor teilweise Rücknahme - vorläufige Vollstreckbarkeit

K klagt gegen B auf €8.000. In der Zeit zwischen Anhängigkeit und Rechtshängigkeit zahlt B €4.000, woraufhin K die Klage in dieser Höhe zurücknimmt. Die Klage ist begründet. Auch hinsichtlich des zurückgenommenen Teils hätte K gewonnen.

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ZR: Prozessrecht & Klausurtypen > Die zivilrechtliche Urteilsklausur

Klagerücknahme nach Beginn mündlicher Verhandlung, aber vor dem Stellen der Anträge

K erhebt Klage mit zwei Anträgen, jeweils über €5.000. In der mündlichen Verhandlung stellt K nur noch einen der beiden Anträge. B hat in der mündlichen Verhandlung noch keinen Antrag auf Klageabweisung gestellt, beteiligt sich aber an Gesprächen zur Erörterung der Sach- und Rechtslage. Er widerspricht außerdem der Beschränkung auf nur einen der ursprünglichen Anträge des K.

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ZR: Prozessrecht & Klausurtypen > Die zivilrechtliche Urteilsklausur

Sachliche Klageänderung - Einführung

K klagt gegen B auf Zahlung von €50 aus Werkvertrag. Nach ungünstiger Beweisaufnahme erklärt K in der mündlichen Verhandlung, dass sie die Klage nun auf eine Kaufpreiszahlung über €50 stütze, die sich allerdings aus einem anderen Lebenssachverhalt ergeben soll. B stimmt nicht ausdrücklich zu. Sie verhandelt jedoch weiter, ohne der Änderung zu widersprechen.

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Zivilrecht > Zivilprozessrecht

Sachdienlichkeit (§ 263 Alt. 2 ZPO)

K kauft von B ein Pferd. Das Pferd lahmt. K erklärt die Minderung und verklagt B auf Rückzahlung eines Kaufpreisanteils. Im weiteren Verlauf erklärt K stattdessen den Rücktritt und verlangt den Gesamtkaufpreis zurück. B widerspricht der Klageänderung.

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Zivilrecht > Zivilprozessrecht

Rügelose Einlassung (§ 267 ZPO)

K kauft von B ein Pferd. Das Pferd lahmt. K erklärt die Minderung und verklagt B auf Rückzahlung eines Kaufpreisanteils. Im weiteren Verlauf erklärt K stattdessen den Rücktritt und verlangt den Gesamtkaufpreis zurück. B verhandelt sodann ohne weitere Erklärung mit K über die Rücktrittsvoraussetzungen.

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Zivilrecht > Zivilprozessrecht

Klageauswechslung

K kauft von B ein Pferd. Das Pferd lahmt. K erklärt die Minderung und verklagt B auf Rückzahlung eines Kaufpreisanteils. Im weiteren Verlauf erklärt K stattdessen den Rücktritt und verlangt den Gesamtkaufpreis zurück. B stimmt der Änderung zu und verhandelt sodann mit K über die Rücktrittsvoraussetzungen.