
ZR: Prozessrecht & Klausurtypen > Die zivilrechtliche Urteilsklausur
Abtretung des durch den Kläger geltend gemachten Anspruchs im Prozess & Zustimmung des Beklagten (§ 265 Abs. 2 S. 2 ZPO)
K hat B ein Segelboot verkauft. Da B sich weigert, den Kaufpreis dafür zu bezahlen, erhebt K diesbezüglich Klage. Kurz danach tritt er den Kaufpreiszahlungsanspruch an G erfüllungshalber ab, weil er diesem noch Geld schuldet. K und G erklären, dass G den Prozess weiterführen soll. B ist einverstanden.

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Übergang von Erfüllung auf Surrogat
K klagt gegen B auf Übereignung eines antiken Schreibtisches. Infolge eines Brandes wird der Tisch vollständig zerstört. B hat gegen seine Versicherung Anspruch auf Geldersatz für den Tisch. K klagt nun auf Abtretung dieses Anspruchs.
Zivilrecht > Zivilprozessrecht
Sachdienlichkeit (§ 263 Alt. 2 ZPO)
K kauft von B ein Pferd. Das Pferd lahmt. K erklärt die Minderung und verklagt B auf Rückzahlung eines Kaufpreisanteils. Im weiteren Verlauf erklärt K stattdessen den Rücktritt und verlangt den Gesamtkaufpreis zurück. B widerspricht der Klageänderung.
Zivilrecht > Zivilprozessrecht
Rügelose Einlassung (§ 267 ZPO)
K kauft von B ein Pferd. Das Pferd lahmt. K erklärt die Minderung und verklagt B auf Rückzahlung eines Kaufpreisanteils. Im weiteren Verlauf erklärt K stattdessen den Rücktritt und verlangt den Gesamtkaufpreis zurück. B verhandelt sodann ohne weitere Erklärung mit K über die Rücktrittsvoraussetzungen.
Zivilrecht > Zivilprozessrecht
Anwendungsbereich von § 264 Nr. 2 ZPO
Kläger K hat gegen die Beklagte B zunächst eine zulässige Klage auf Feststellung erhoben, dass B zum „Ersatz allen Schadens aus dem Verkehrsunfall (…)“ verpflichtet ist. Im Verlauf des Prozesses kann K seinen Schaden genau beziffern und beantragt nun ihre Verurteilung zur Zahlung von € 26.000.
Zivilrecht > Zivilprozessrecht
Klageauswechslung
K kauft von B ein Pferd. Das Pferd lahmt. K erklärt die Minderung und verklagt B auf Rückzahlung eines Kaufpreisanteils. Im weiteren Verlauf erklärt K stattdessen den Rücktritt und verlangt den Gesamtkaufpreis zurück. B stimmt der Änderung zu und verhandelt sodann mit K über die Rücktrittsvoraussetzungen.