Übergang von Erfüllung auf Schadensersatz
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Jurastudium und Referendariat.
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
K klagt gegen B auf Übereignung eines von ihm erworbenen Ferraris. K hat den Kaufpreis (€90.000) bereits bezahlt. Nach Zustellung der Klage wird der Pkw gestohlen. K verlangt nunmehr Schadensersatz iHv €90.000.
Einordnung des Falls
Übergang von Erfüllung auf Schadensersatz
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Liegt eine Klageänderung vor (§ 263 ZPO)?
Ja!
2. Es ist somit nach § 263 ZPO die Einwilligung des Beklagten oder zumindest Sachdienlichkeit erforderlich.
Nein, das ist nicht der Fall!
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NY
31.3.2024, 23:45:55
Bei der ersten Frage wird danach gefragt, ob eine Klageänderung (263 ZPO) vorliegt. Gerade das ist ja nicht der Fall, weil eine privilegierte Klageänderung nach 264 vorliegt. Vielleicht könnte man die Frage ohne Normangabe stellen oder den 264 hinzufügen. So verleitet es schnell zur falschen Antwort.
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Rick-energie🦦
17.7.2024, 22:41:11
Finde ich schwierig. Denn letztlich ist es eine Klageänderung, die nur stets zulässig und damit privilegiert ist. Aber stimme dir insoweit zu, dass die Erklärungstexte vorangegangener Fragen teilweise gegenteiliges suggerieren und damit verwirren