Referendariat
Die zivilrechtliche Urteilsklausur
Klageänderung
Übergang von Erfüllung auf Schadensersatz
Übergang von Erfüllung auf Schadensersatz
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
K klagt gegen B auf Übereignung eines von ihm erworbenen Ferraris. K hat den Kaufpreis (€90.000) bereits bezahlt. Nach Zustellung der Klage wird der Pkw gestohlen. K verlangt nunmehr Schadensersatz iHv €90.000.
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Einordnung des Falls
Übergang von Erfüllung auf Schadensersatz
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Liegt eine Klageänderung vor (§ 263 ZPO)?
Ja!
Jurastudium und Referendariat.
2. Es ist somit nach § 263 ZPO die Einwilligung des Beklagten oder zumindest Sachdienlichkeit erforderlich.
Nein, das ist nicht der Fall!
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