Zivilrecht

Schuldrecht Allgemeiner Teil

Erlöschen des Schuldverhältnisses

Aufrechnungslage: Fehlende Durchsetzbarkeit (Spiel, Wette)

Aufrechnungslage: Fehlende Durchsetzbarkeit (Spiel, Wette)

23. November 2024

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leichtmittelschwer

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Jurafuchs

K kauft von ihrer Freundin F eine Yucca-Palme im Wert von €50. Bezahlen will sie später. Abends treffen sie sich zu einer Pokerrunde, an deren Ende F der K €50 schuldet. K möchte aufrechnen.

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Einordnung des Falls

Aufrechnungslage: Fehlende Durchsetzbarkeit (Spiel, Wette)

Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt

1. F hatte nach Abschluss des Kaufvertrages einen Anspruch darauf, dass K ihr den vereinbarten Kaufpreis zahlt (§ 433 Abs. 2 BGB).

Ja!

Bei Abschluss eines Kaufvertrages ist der Käufer verpflichtet, dem Verkäufer den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen (§ 433 Abs. 2 BGB). F und K haben einen Kaufvertrag über die Yucca-Palme abgeschlossen. K war somit verpflichtet, den Kaufpreis an F zu zahlen.
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2. Fs Anspruch könnte durch Aufrechnung der K in Höhe von €50 erloschen sein (§ 389 BGB).

Genau, so ist das!

Die Aufrechnung setzt eine Aufrechnungslage (§§ 387, 390 BGB) und eine Aufrechnungserklärung (§ 388 BGB) voraus. Zudem darf die Aufrechnung nicht ausgeschlossen sein (§§ 392-394 BGB).

3. Aufgrund der Spielschulden steht K gegen F eine durchsetzbare Forderung zu.

Nein, das trifft nicht zu!

Eine Forderung ist durchsetzbar, wenn sie erzwingbar ist. Insbesondere dürfen ihr keine Einreden entgegenstehen (§ 390 BGB).Wett- und Spielschulden begründen kein Forderungsrecht des Spielgegners und sind deshalb nicht erzwingbar (vgl. § 762 Abs. 1 BGB). Somit besitzt K keine durchsetzbare Forderung zu, mit der sie aufrechnen kann.Will F dagegen als Ehrenfrau ihre Spielschulden erfüllen, so könnte sie aufrechnen. Denn ihre Kaufpreisforderung ist fällig und durchsetzbar.
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

Jonas Neubert

Jonas Neubert

17.6.2022, 07:37:51

Ist es nicht so, dass private Echtgeld Glücksspiele sowieso verboten sind?

Lukas_Mengestu

Lukas_Mengestu

17.6.2022, 18:15:12

Hallo Jura Aktuell, in der Tat stellt § 284 StGB das öffentliche Glücksspiel unter Strafe. Dazu zählt nach § 284 Abs. 2 StGB auch das regelmäßige Glückspiel in geschlossenen Gesellschaften, wenn die Zusammenkunft regelmäßig und ohne besonderen Anlass oder individuelle Initiative stattdindet (BeckOK StGB/Hollering, 53. Ed. 1.5.2022, StGB § 284 Rn. 22). Wir haben insoweit den Hinweis entfernt, dass es sich hier um eine wöchentliche Pokerrunde handelt. Gelegentliche Zusammenkünfte im Freundeskreis, die nicht regelmäßig stattfinden, fallen nicht unter § 284 Abs. 2 StGB. Beste Grüße, Lukas - für das Jurafuchs-Team

DGR

DGR

22.6.2022, 18:45:02

Ich hätte eine Frage zum Vertiefungshinweis: Ist eine Aufrechnung hier überhaupt möglich, selbst wenn F die Schulden als „

Ehre

nfrau“ begleichen möchte, denn eine Aufrechnungslage ist ja eigentlich nicht gegeben, da rechtlich betrachtet die F der K ja eigentlich nichts schuldet?

Lukas_Mengestu

Lukas_Mengestu

23.6.2022, 15:52:52

Hallo Senpal, richtig ist, dass eine Wettschuld kein Forderungsrecht des Gläubigers begründet. Die Hauptforderung gegen die aufgerechnet wird, muss indes lediglich erfüllbar sein. Es ist nicht erforderlich, dass sie vollwirksam und fällig ist. Aus diesem Grund ist unstreitig, dass gegen

unvollkommene Verbindlichkeit

en (=können erfüllt, aber nicht eingeklagt werden, auch "Naturalobligation" genannt) eine Aufrechnung möglich ist (BeckOGK/Skamel, 1.4.2022, BGB § 387 Rn. 131; Grüneberg/Grüneberg, 81.A. 2022, BGB, § 387 RdNr. 12). Beste Grüße, Lukas - für das Jurafuchs-Team

DAN

Daniel

1.12.2022, 12:42:02

Verständnisfrage (Abwandlung): Wenn die andere Seite aufrechnen wollen würde, wäre das nicht möglich, richtig? Aber könnte das Ergebnis (Erlöschen des Kaufpreiszahlungsanspruchs und begleichen der "

Ehre

nschulden") durch Annahme an Erfüllungs statt oder ähnliches erreicht werden? Wenn ja, dürfte das auch

konkludent

möglich sein, wenn sich unter juristischen Laien auf eine rechtlich unmögliche "Aufrechnung" eingelassen wird, oder?

Nora Mommsen

Nora Mommsen

1.12.2022, 13:03:46

Hallo Daniel, wenn K aufrechnen will geht das nicht. Würde F aufrechnen wollen ginge das durchaus, denn eine Kaufpreisforderung ist eine durchsetzbare - also erzwingbare Forderung. Eine zweiseitige Einigung über das Erlöschen ist durchaus möglich, nur das einseitige Gestaltungsrecht der Aufrechnung erfordert auch eine durchsetzbare Forderung. Viele Grüße, Nora - für das Jurafuchs-Team

lennart20

lennart20

7.7.2023, 12:23:11

Stichwort:

unvollkommene Verbindlichkeit

en bzw. Naturalobligationen. Die Schuld besteht ohne Haftung.

JEN

Jenny

12.10.2023, 15:20:23

Daher heißt es auch Spielschulden sind

Ehre

nschulden, weil kein Anspruch auf Zahlung der Schulden besteht? Wenn man aber ein Glücksspiel spielt, Casino, hat der Spielbetreiber dann auch kein Forderungsrecht auf die verlorene Summe?

JEN

Jenny

12.10.2023, 17:27:27

Sind Spiel und Wettschulden das gleiche?

Lukas_Mengestu

Lukas_Mengestu

13.10.2023, 17:59:30

Hallo Jenny, die beiden Begriffe unterscheiden sich entsprechend des Vertragszwecks. Zweck des Spiels ist die Erzielung eines Vermögensvorteils zu Lasten anderer Beteiligter. Die Vertragspartner gestehen sich alternativ einen Gewinn zu, der, wie im Fall des Glücksspiels, an den Eintritt eines zufälligen Ereignisses geknüpft wird oder, wie beim Geschicklichkeitsspiel , von zielgerichteter Tätigkeit eines Mitspielers oder von beidem abhängt. Die Wette dient dagegen der Bekräftigung eines ernst gemeinten Meinungsstreits; wer Unrecht hat, soll durch einen Nachteil bestraft, wer Recht hat, durch einen Vorteil belohnt werden. (MüKoBGB/Habersack, 8. Aufl. 2020, BGB § 762 Rn. 7) Die Unterscheidung hat auch praktische Relevanz. Während bestimmte Spielformen durchaus verbindlich sind (vgl. Lotterie- und Ausspielvertrag, § 763 BGB), so sind Wettschulden nie einklagbar. Beste Grüße, Lukas - für das Jurafuchs-Team

Lukas_Mengestu

Lukas_Mengestu

13.10.2023, 18:04:13

P.S.: Irreführend ist in dem Kontext u.a. die Sport"Wette". Bei Behauptungen, die der Zukunft angehören, handelt es sich idR um Spiel, da der vorwiegende Zweck nicht in der Bekräftigung einer Behauptung besteht, sondern in der Unterhaltung oder der Erzielung eines Gewinns. Renn-, Sport- und Spielwetten sind daher unabhängig von der von den Parteien gewählten Bezeichnung Spiel. (BeckOK BGB/Janoschek, 67. Ed. 1.8.2023, BGB § 762 Rn. 4)


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