Zivilrecht

Schuldrecht Allgemeiner Teil

Erlöschen des Schuldverhältnisses

Aufrechnungslage: Fehlende Durchsetzbarkeit (Zurückbehaltungsrecht)

Aufrechnungslage: Fehlende Durchsetzbarkeit (Zurückbehaltungsrecht)

15. August 2025

6 Kommentare

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leichtmittelschwer

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A und B handeln mit antiken Vasen. B verkauft A mal wieder eine Vase. A erklärt, sie werde das Geld erst zahlen, wenn B die Vase übergeben hat. B will sich bei der Übergabe nicht hetzen lassen und erklärt die Aufrechnung gegen einen Anspruch auf Werklohn, der A noch zusteht.

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