Zivilrecht

Schuldrecht Allgemeiner Teil

Erlöschen des Schuldverhältnisses

Aufrechnungslage: Verjährung nach Aufrechnungslage

Aufrechnungslage: Verjährung nach Aufrechnungslage

21. August 2025

15 Kommentare

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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

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V verkauft K am 30.10.2020 ihr Fahrrad für €300. K hat es mit Zahlen nicht eilig. Am 1.2.2021 erklärt sie, sie wolle nur €100 zahlen. Im Übrigen rechne sie auf, da ihr V seit dem 15.04.2017 noch €200 für den Verkauf eines Rasenmähers schulde.

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Leistung an Erfüllung statt - Mangel beim hingegebenen Gegenstand

K schuldet V €700. Da er kein Geld hat, bietet K dem V stattdessen seinen angeblich unfallfreien Roller (Wert: €800) an. V nimmt das Angebot an. Später zeigt sich, dass der Roller - wie K wusste - schon mal einen Unfall hatte und deshalb nur €400 wert ist. V will den Roller nicht mehr.

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