Zivilrecht
Schuldrecht Allgemeiner Teil
Gläubiger- / Schuldnerwechsel
Aufrechnung nach Abtretung - Forderung nach Abtretung erworben, zuvor bereits Kenntnis von Abtretung
Aufrechnung nach Abtretung - Forderung nach Abtretung erworben, zuvor bereits Kenntnis von Abtretung
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
K schuldet V €100 für den Kauf einer Matratze. V tritt ihre Forderung an D ab und teilt dies K mit. K verkauft V anschließend Computerspiele für €100. K möchte gerne aufrechnen.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Aufrechnung nach Abtretung - Forderung nach Abtretung erworben, zuvor bereits Kenntnis von Abtretung
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Kann K gegenüber V aufrechnen?
Nein, das ist nicht der Fall!
Jurastudium und Referendariat.
2. K kann gegenüber D nur aufrechnen, wenn zum Zeitpunkt der Abtretung zwischen K und V eine Aufrechnungslage bestand.
Nein, das trifft nicht zu!
3. Die Aufrechnung gegenüber D ist ausgeschlossen, da K bei Erwerb der Forderung Kenntnis von der Abtretung hatte.
Ja!
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