Zivilrecht
Schuldrecht Allgemeiner Teil
Gläubiger- / Schuldnerwechsel
Aufrechnung nach Abtretung - Forderung nach Abtretung erworben, zuvor bereits Kenntnis von Abtretung
Aufrechnung nach Abtretung - Forderung nach Abtretung erworben, zuvor bereits Kenntnis von Abtretung
19. August 2025
4,7 ★ (9.271 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

K schuldet V €100 für den Kauf einer Matratze. V tritt ihre Forderung an D ab und teilt dies K mit. K verkauft V anschließend Computerspiele für €100. K möchte gerne aufrechnen.
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