Kompatibilität, § 434 Abs. 2 S. 2 BGB
4. April 2025
13 Kommentare
4,8 ★ (18.813 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Anwältin A möchte von V ein Ladekabel für ihr Dienst e-Auto kaufen. V sichert zu, dass das Kabel auch für das Automodell der A geeignet ist. Daraufhin willigt A in den Kauf ein. Es stellt sich heraus, dass das Ladekabel nicht für As Automodell geeignet ist, das Kabel nämlich nicht in den entsprechenden Anschluss passt. Bei anderen Automodellen funktioniert das Kabel problemlos.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Kompatibilität, § 434 Abs. 2 S. 2 BGB
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Eine Sache ist mangelhaft, wenn sie bei Gefahrübergang von der„vereinbarten Beschaffenheit“ abweicht (§§ 434 Abs. 1, Abs. 2 S. 1 Nr. 1 BGB).
Ja!
Jurastudium und Referendariat.
2. Dass das Ladekabel für das Automodell der A geeignet ist, stellt eine „Beschaffenheit“ des Kabels dar (§ 434 Abs. 2 S. 1 BGB).
Genau, so ist das!
3. Da das Kabel bei anderen Automodellen problemlos lädt, ist das Kabel frei von Sachmängeln.
Nein, das trifft nicht zu!
Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!
Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Kekskrümel
11.6.2022, 23:07:43
Hallo. Prüfe ich in der Klausur grundsätzlich alle drei Voraussetzungen? Oder nur die subjektive, wenn diese schon verneint (wie hier) oder nur die objektive (wenn diese entsprechend nicht vorliegt)? Danke und viele Grüße.
olfis
14.6.2022, 10:57:39
Bzgl. des Kabels würdest du nur die subjektiven Anforderungen prüfen (eben weil hier diesbezüglich subjektiv etwas vereinbart wurde), bei evtl. anderen Mängeln am Kabel jedoch auch die objektiven Anforderungen. Aus Abs. 1 ergibt sich zwar prinzipiell ein Gleichlauf, aber eben nur „solange nicht wirksam etwas anderes vereinbart wurde“, siehe Abs. 3. Somit hat man einen Vorrang der subjektiven
Beschaffenheitwie bei § 434 a.F..
ehemalige:r Nutzer:in
10.11.2022, 08:44:13
Könnte man auch die Funktionalität dafür heranziehen? Es erfüllt seine Funktion für den Zweck der A schließlich nicht

Nora Mommsen
10.11.2022, 11:10:43
Hallo Spyce, vorliegend ist für A die Kompatibilität beeinträchtigt, da sich das Kabel nicht mit ihrem Auto verbinden lässt. Unter Funktionalität ist die Fähigkeit einer Sache zu verstehen, ihre Funktionen ihrem Zweck entspr. zu erfüllen z.B. die Leistung eines Motors, die Akkulaufzeit. Das Kabel ist aber an sich geeignet Autos ausreichend zu laden, nur eben nicht das Auto der A. Hier ist es wichtig, sich von den aus der Gesetzesbegründung abgeleiteten Definitionen leiten zu lassen. Viele Grüße, Nora - für das Jurafuchs-Team