Interoperabilität, § 434 Abs. 2 S. 2 BGB
21. Mai 2025
13 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
K kauft von V eine Smart-Home-Lampe. V versichert, dass diese mit den anderen Smart-Home-Geräten, die K bereits besitzt, interagieren könne. Zuhause angekommen stellt K fest, dass die Lampe sich nicht mit den anderen Geräten verbinden lässt.
Diesen Fall lösen 95,9 % der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Interoperabilität, § 434 Abs. 2 S. 2 BGB
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Eine Sache ist mangelhaft, wenn sie bei Gefahrübergang von der„vereinbarten Beschaffenheit“ abweicht (§§ 434 Abs. 1, Abs. 2 S. 1 Nr. 1 BGB).
Ja!
Jurastudium und Referendariat.
2. Dass die Lampe sich mit den anderen Geräten verbinden lässt, stellt eine Beschaffenheit dar (§ 434 Abs. 2 S. 1 BGB).
Genau, so ist das!
3. Obwohl die Lampe sich nicht mit den anderen Geräten verbindet, ist sie frei von Sachmängeln.
Nein, das trifft nicht zu!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

evamarie
22.3.2022, 08:32:18
Die Illustration gefällt mir richtig gut 😌 bin immer wieder begeistert - Kompliment an den Künstler :)

Lukas_Mengestu
22.3.2022, 08:53:47
Lieben Dank, evamarie. Das gebe ich gerne weiter! Beste Grüße, Lukas - für das Jurafuchs-Team
Mursali
30.9.2023, 13:22:19
Wie kann man interoperabilität einfacher definieren, die erwähnte Definition finde ich verwirrend?
aylin.
8.1.2024, 00:36:47
Vllt etwas spät, aber eigentlich muss man sich die Definition nicht merken, da sie in 327e legaldefiniert ist :)
Shark
11.4.2025, 20:36:14
Hallo, was genau ist der Unterschied zwischen der
Beschaffenheitsvereinbarungund einer Garantie. Die Garantie kann natürlich in Garantiegeber oder Garantiedauer abweichen, aber gibt es sonst noch Unterschiede?

Nils
22.4.2025, 14:50:14
Bei der Garantie will der Erklärende für das Vorhandensein oder Nichtvorhandensein einer bestimmten Eigenschaft ver
schuldensunabhängig einstehen.
Lt. Maverick
23.4.2025, 16:15:36
Wie du richtig erkannt hast, gibt es Garantien, die sich nach Art, Umfang und Garantiegeber unterscheiden. 1. Selbstständige Garantie - Gesetzlich nicht geregelt, aber Anspruchsgrundlage wäre §§ 311 I, 241 I BGB (=Garantievertrag) - Stellt einen zusätzlichen und über die Gewährleistungsrechte hinausgehenden Anspruch dar - z.B. „Garantierte Umsatzsteigerung von 15%“ beim Verkauf eines Produkts - Regelverjährung 2. Unselbstständige Garantie - Kein Selbstständiger einklagbarer Anspruch - Verkäufer erweitert nur durch vertragliche Bestimmungen den Rechtskreis des Käufers - z.B.
Beschaffenheitsgarantie(§ 443 I BGB),
Haltbarkeitsgarantie(§ 443 II BGB) - Klassisches Beispiel: „
Geldzurück“-Garantie - Verjährung nach dem
kaufrechtlichen Mängelgewährleistungsrecht 3. Herstellergarantie - Eigener einklagbarer Anspruch des Käufers gegen den Hersteller aufgrund eines Garantievertrags - Regelverjährung Die Unterscheidung von
Beschaffenheitsvereinbarungund
Beschaffenheitsgarantieerfolgt durch Auslegung. Angaben zur
Beschaffenheitallein stellen noch keine Garantievereinbarung iSv § 443 I BGB dar. Vielmehr muss erkennbar sein, dass der Verkäufer für das Vorliegen einer Eigenschaft bindend einstehen will. Die Garantievereinbarung wird v.a. dann interessant, wenn ein Haftungsausschluss (
§ 444 BGB) vereinbart wurde. Dieser bezieht sich nur auf die Mängelgewährleistungsrechte, nicht die Garantievereinbarung (§ 443 BGB). Grundsätzlich sei aber gesagt, dass gerade bei Privatleuten eher von einer
Beschaffenheitsvereinbarungals einer -garantie auszugehen ist.
Shark
24.4.2025, 15:31:22
Danke für die Erläuterung. Das Abgrenzungskriterium erschließt sich mir jedoch nicht ganz. Die Definition der
Beschaffenheitsvereinbarungist ja: "Eine
Beschaffenheitwird vereinbart, wenn der Verkäufer in vertragsgemäß bindender Weise die Gewähr für das Vorhandensein einer Eigenschaft der Kaufsache übernimmt und damit seine Bereitschaft zu erkennen gibt, für alle Folgen des Fehlens dieser Eigenschaft einzustehen." Inwiefern ist das etwas anderes wie bei der Garantie?
Lt. Maverick
24.4.2025, 16:05:29
Bei der
Beschaffenheitsgarantiekommt es nicht auf das Ver
schulden des Verkäufers an. Wenn der Käufer wegen eines Sachmangels und nicht erfolgter Nach
erfüllungSE statt der Leistung fordert, stellt sich die Frage des Vertretenmüssens. Nehmen wir mal an der Verkäufer ist nur Händler und der Mangel ist bereits bei Herstellung entstanden, dann hat er diesen nicht zu vertreten. Wenn er jetzt, aus welchen Gründen auch immer, das Ausbleiben der Nach
erfüllungauch nicht zu vertreten hat, dann steht der Käufer leer da. § 276 I S. 1 aE BGB sagt jetzt aber: Wenn du eine Garantie für die Mangelfreiheit übernommen hast, dann hast du gleichermaßen eine Garantie für die Nach
erfüllungübernommen. Der Verkäufer haftet bei der
Beschaffenheitsgarantieunabhängig vom eigenen Ver
schulden. Das werden aber nur sehr wenige Verkäufer wollen, insbesondere, wenn sie nur Zwischenhändler und nicht Hersteller sind (da sind ja Garantieverträge üblich). Bei einer
Beschaffenheitsgarantiewill sich der Verkäufer nicht nur an eine Vereinbarung binden, bei deren Fehlen er rechtlich für einsteht (
Beschaffenheitsvereinbarung), sondern er will das unabhängig seines Ver
schuldens.