Zivilrecht

Kaufrecht

Sach- und Rechtsmängel

Interoperabilität, § 434 Abs. 2 S. 2 BGB

Interoperabilität, § 434 Abs. 2 S. 2 BGB

26. August 2025

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Neues Kaufrecht 2022

K kauft von V eine Smart-Home-Lampe. V versichert, dass diese mit den anderen Smart-Home-Geräten, die K bereits besitzt, interagieren könne. Zuhause angekommen stellt K fest, dass die Lampe sich nicht mit den anderen Geräten verbinden lässt.

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