Interoperabilität, § 434 Abs. 2 S. 2 BGB
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
K kauft von V eine Smart-Home-Lampe. V versichert, dass diese mit den anderen Smart-Home-Geräten, die K bereits besitzt, interagieren könne. Zuhause angekommen stellt K fest, dass die Lampe sich nicht mit den anderen Geräten verbinden lässt.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Interoperabilität, § 434 Abs. 2 S. 2 BGB
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Eine Sache ist mangelhaft, wenn sie bei Gefahrübergang von der„vereinbarten Beschaffenheit“ abweicht (§§ 434 Abs. 1, Abs. 2 S. 1 Nr. 1 BGB).
Ja!
Jurastudium und Referendariat.
2. Dass die Lampe sich mit den anderen Geräten verbinden lässt, stellt eine Beschaffenheit dar (§ 434 Abs. 2 S. 1 BGB).
Genau, so ist das!
3. Obwohl die Lampe sich nicht mit den anderen Geräten verbindet, ist sie frei von Sachmängeln.
Nein, das trifft nicht zu!
Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!
Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
evamarie
22.3.2022, 08:32:18
Die Illustration gefällt mir richtig gut 😌 bin immer wieder begeistert - Kompliment an den Künstler :)
Lukas_Mengestu
22.3.2022, 08:53:47
Lieben Dank, evamarie. Das gebe ich gerne weiter! Beste Grüße, Lukas - für das Jurafuchs-Team
Mursali
30.9.2023, 13:22:19
Wie kann man interoperabilität einfacher definieren, die erwähnte Definition finde ich verwirrend?
aylin.
8.1.2024, 00:36:47
Vllt etwas spät, aber eigentlich muss man sich die Definition nicht merken, da sie in 327e legaldefiniert ist :)