Zivilrecht
Schuldrecht Allgemeiner Teil
Gläubiger- /Schuldnermehrheit
Entstehung der Gesamtschuld nach § 421 BGB
Entstehung der Gesamtschuld nach § 421 BGB
23. August 2025
7 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
K möchte von V ein Pferd kaufen. Sie beauftragt die Tierärztin A zuvor eine „Ankaufuntersuchung“ vorzunehmen. Dabei übersieht A fahrlässig mehrere unheilbare „Mängel“ des Pferdes. Als K diese nach dem Kauf entdeckt, tritt sie berechtigt zurück. Sie fragt sich, wer ihr die Futterkosten (€500) ersetzt.
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