Zivilrecht
Schuldrecht Allgemeiner Teil
Gläubiger- /Schuldnermehrheit
Aufrechnung durch einen Gesamtschulder
Aufrechnung durch einen Gesamtschulder
21. August 2025
15 Kommentare
4,7 ★ (15.059 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Lawra (L) und Justus (J) mieten von Vermieter V eine Wohnung. V kommt vorbei, um die Miete i.H.v. €1000 einzutreiben. Da V kurz zuvor Js Rennrad beschädigt hat (Schaden: €1000), möchte J aufrechnen. V wendet ein, dies sei nicht möglich. Er verlange die volle Miete von L und nicht von J.
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