Tatbestandsausschließendes Einverständnis
18. April 2025
6 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Mieterin O lädt die T zu Kaffee und Kuchen ein. Da sie noch schnell Milch einkaufen muss, schreibt sie T bei WhatsApp, die Terrassentür sei offen, T könne schon rein. Während O in der Schlange steht, betritt T die Wohnung und wäscht die mitgebrachten Erdbeeren.
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Einordnung des Falls
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 1 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. T hat die Wohnung "gegen den Willen des Berechtigten betreten" (§ 123 Abs. 1 StGB).
Nein, das ist nicht der Fall!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

Artimes
23.12.2023, 17:18:15
Welche allgemeinen dogmatischen Leitlinien gibt es bzgl. der Möglichkeit das Einverständnis unter eine Bedingung zu stellen? Mir sind nur Einzelfälle bekannt (z.B. Beachtlichkeit von sog. technisch verobjektivierten Bedingungen beim Einverständnis im Rahmen von
§ 242StGB).
Leo Lee
24.12.2023, 20:29:14
Hallo ART., vielen Dank für diese sehr gute Frage! In der Tat gibt es lt. Kommentare bis dato hinsichtlich des bedingten Einverständnisses eigentlich nur die Automatenfälle (also das was du meinst mit verobjektivierten Bedingungen). I.Ü. kann ich hierzu die Lektüre von MüKo-StGB 4. Auflage, Schmitz
§ 242Rn. 99 ff. sehr empfehlen :). B
esinnliche

Artimes
13.1.2024, 12:50:37
Vielen Dank (auch für die Fundstelle)!