Tatbestandsausschließendes Einverständnis
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Mieterin O lädt die T zu Kaffee und Kuchen ein. Da sie noch schnell Milch einkaufen muss, schreibt sie T bei WhatsApp, die Terrassentür sei offen, T könne schon rein. Während O an der Schlange steht, betritt T die Wohnung und wäscht die mitgebrachten Erdbeeren.
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Einordnung des Falls
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 1 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. T hat die Wohnung "gegen den Willen des Berechtigten betreten" (§ 123 S. 1 StGB).
Nein, das ist nicht der Fall!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Artimes
23.12.2023, 17:18:15
Welche allgemeinen dogmatischen Leitlinien gibt es bzgl. der Möglichkeit das Einverständnis unter eine Bedingung zu stellen? Mir sind nur Einzelfälle bekannt (z.B. Beachtlichkeit von sog. technisch verobjektivierten Bedingungen beim Einverständnis im Rahmen von §
242 StGB).
Leo Lee
24.12.2023, 20:29:14
Hallo ART., vielen Dank für diese sehr gute Frage! In der Tat gibt es lt. Kommentare bis dato hinsichtlich des bedingten Einverständnisses eigentlich nur die Automatenfälle (also das was du meinst mit verobjektivierten Bedingungen). I.Ü. kann ich hierzu die Lektüre von MüKo-StGB 4. Auflage, Schmitz § 242 Rn. 99 ff. sehr empfehlen :). Besinnliche
Artimes
13.1.2024, 12:50:37
Vielen Dank (auch für die Fundstelle)!
F. Rosenberg 🦅
5.11.2024, 13:06:36
§ 123 StGB enthält nur Absätze, keine Sätze.
Linne_Karlotta_
15.11.2024, 17:15:18
Hallo F. Rosenberg 🦅, vielen Dank für Deinen Hinweis! Wir haben den Fehler auf unsere Liste gesetzt und werden ihn im nächsten Korrekturgang beheben. Deine Aufmerksamkeit hilft uns, die Qualität unserer Inhalte hochzuhalten. Wir werden diesen Thread als erledigt markieren, sobald wir den Fehler behoben haben. Beste Grüße, Linne_Karlotta_, für das Jurafuchs-Team