Öffentliches Recht
Staatsorganisations-Recht
Wahlen und Wahlrechtsgrundsätze
Problem: Nachrücken bei veränderter Liste wegen Parteiausschluss
Problem: Nachrücken bei veränderter Liste wegen Parteiausschluss
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Die ersten 10 Listenbewerber der Partei P sind in den Deutschen Bundestag gewählt worden. A steht auf Platz 11 der Landesliste der P. A fällt durch ein Verhalten auf, welches mit den Werten der P nicht vereinbar ist und wird deswegen aus der Partei ausgeschlossen (§ 10 Abs. 4 PartG). A legt kein Rechtsmittel dagegen ein.
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Einordnung des Falls
Problem: Nachrücken bei veränderter Liste wegen Parteiausschluss
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. G war Abgeordnete für die P im Bundestag. Sie verstirbt. Kann P Gs Platz im Parlament grundsätzlich neu besetzen?
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.
2. Nach der ursprünglichen Reihenfolge von Ps Landesliste wäre Gs Sitz eigentlich mit A zu besetzen.
Ja!
3. A wurde wirksam von der P Partei ausgeschlossen (§ 10 Abs. 4 PartG). Rückt A trotzdem für G in den Bundestag nach?
Nein, das ist nicht der Fall!
4. B steht auf Platz 12 der Landesliste der P Partei. B rückt für G in den Bundestag nach.
Ja, in der Tat!
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