Verschiedene Handlungsweisen
3. September 2025
4,5 ★ (2.501 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Der von O verschmähte T kontaktiert diese trotz gerichtlich angeordnetem Kontaktverbot einmal telefonisch. Zudem besucht er O einmal und lauert ihr am selben Tag beim abendlichen Spaziergang auf. O hat Angst vor T und verlässt daher die Wohnung abends nicht mehr.
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