Referendariat
Die zivilrechtliche Urteilsklausur
Versäumnisurteil
Frist - versäumt, da Verzögerungen im Postlauf des Gerichts
Frist - versäumt, da Verzögerungen im Postlauf des Gerichts
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Am 15.11. wurde dem Beklagten B ein gegen ihn ergangenes Versäumnisurteil zugestellt. Der Einspruch des B gegen das Versäumnisurteil ging bei Gericht am 25.11. ein. Der zuständige Bedienstete der Geschäftsstelle erhielt die Einspruchsschrift aufgrund Verzögerungen im Postlauf des Gerichts erst am 10.12.
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Einordnung des Falls
Frist - versäumt, da Verzögerungen im Postlauf des Gerichts
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Der Einspruch gegen das Versäumnisurteil muss innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung des Versäumnisurteils erfolgen (§ 339 Abs.1 ZPO).
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.
2. Der Einspruch wird durch Einreichung der Einspruchsschrift bei einem beliebigen Gericht eingelegt.
Nein, das trifft nicht zu!
3. Da der zuständige Bedienstete der Geschäftsstelle des Prozessgerichts die Einspruchsschrift erst am 10.12. erhielt, ist der Einspruch verfristet.
Nein!
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