Referendariat: Prozessrecht & Klausurtypen
Die zivilrechtliche Urteilsklausur
Versäumnisurteil
Frist - Einspruch zu spät, aber unverschuldete Säumnis (Rechtsanwaltsgehilfe) - Wiedereinsetzung
Frist - Einspruch zu spät, aber unverschuldete Säumnis (Rechtsanwaltsgehilfe) - Wiedereinsetzung
1. Juni 2025
2 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Der statthafte und formgerechte Einspruch des B geht erst nach Fristablauf bei Gericht ein. Grund dafür ist, dass Rechtsanwaltsgehilfe R aus Versehen den Schriftsatz an das falsche Gericht adressierte. R arbeitete bisher stets zuverlässig und auch sonst ist die Kanzlei optimal organisiert.
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Einordnung des Falls
Frist - Einspruch zu spät, aber unverschuldete Säumnis (Rechtsanwaltsgehilfe) - Wiedereinsetzung
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 8 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Da der Einspruch des B verspätet bei Gericht einging, hat er nun keine Möglichkeit mehr, sich gegen das Versäumnisurteil zur Wehr zu setzen.
Nein, das ist nicht der Fall!
Jurastudium und Referendariat.
2. B hat eine Notfrist versäumt.
Ja, in der Tat!
3. B kann den Wiedereinsetzungsantrag formlos und ohne weitere Angaben stellen.
Nein!
4. B muss die Wiedereinsetzung innerhalb von zwei Wochen ab Zugang des Versäumnisurteils beantragen (§ 234 ZPO).
Nein, das ist nicht der Fall!
5. B müsste die Frist ohne sein Verschulden versäumt haben (§ 233 ZPO).
Ja, in der Tat!
6. B muss sich hier ein Verschulden seines Prozessbevollmächtigten zurechnen lassen (§ 85 Abs.2 ZPO).
Nein!
7. Zwar liegt kein Verschulden des Anwalts vor, jedoch ein Verschulden des Rechtsanwaltsgehilfen R infolge fahrlässiger Falschabsendung. Wird dieses dem B zugerechnet?
Nein, das ist nicht der Fall!
8. Durch den Einspruch des B wird der Prozess vorliegend gem. § 342 ZPO in die Lage zurückversetzt, in der er vor der Säumnis des B war.
Ja, in der Tat!
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