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Gesellschaftsrecht
Verein
Empfang von Willenserklärungen beim Verein (Passivvertretung)
Empfang von Willenserklärungen beim Verein (Passivvertretung)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Der Vorstand des „SC Jurafüchse“ besteht aus V, M und X. Der Verein erhält vom Sporthändler N halbjährlich neue Trikots. N erklärt gegenüber X nunmehr die Kündigung des Liefervertrages. Der Verein verlangt dennoch Lieferung.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Empfang von Willenserklärungen beim Verein (Passivvertretung)
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Sofern die Satzung keine abweichende Regelung enthält, vertritt der Vorstand den Verein mit der Mehrheit der Vorstandsmitglieder.
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.
2. Da N die Kündigung nur gegenüber der X erklärt hat, ist sie nicht wirksam geworden und der Verein kann die Lieferung verlangen.
Nein, das trifft nicht zu!
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