Strafrecht
BT 2: Diebstahl, Betrug, Raub u.a.
Diebstahl (§ 242 StGB)
„Fremdheit“ von Altpapier (§ 242 StGB)
„Fremdheit“ von Altpapier (§ 242 StGB)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
O und seine Nachbarn spenden einer Wohltätigkeitsorganisation etwa 2 Tonnen Altpapier und stellen es dazu am Straßenrand zur Abholung bereit. T bemerkt dies, lädt das Sammelgut in sein Auto und fährt weg.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
„Fremdheit“ von Altpapier (§ 242 StGB)
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 1 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Das Altpapier war für T "fremd" (§ 242 Abs. 1 StGB).
Ja, in der Tat!
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