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Digitaler Nachlass – Vererblichkeit eines Facebook-Accounts

einfach
schwer83 % lösen richtig
9. Mai 2023
12 Kommentare

Sachverhalt

Reduziert auf das Wesentliche
Jurafuchs Illustration zum Fall Vererblichkeit von Facebook-Account (BGH, 12.07.2018): Mann sitzt vor dem Computer. Er möchte mithilfe der Facebook-Nachrichten etwas herausfinden. Der Account ist jedoch im „Gedenkzustand" und damit gesperrt.
Die 14-jährige T erstellt mit Erlaubnis ihrer Eltern einen Facebook-Account. Ein Jahr später verunglückt T tödlich. Vater V ist Alleinerbe. Er möchte mithilfe der Facebook-Nachrichten der T herausfinden, ob T Suizidabsichten hatte. Der Account ist jedoch im „Gedenkzustand“ und damit gesperrt.

Einordnung

Sind Social-Media-Konten vererblich? Mit dieser Frage hatte sich der BGH in dem tragischen Fall einer verunglückten 15-Jährigen zu befassen, deren Eltern anhand ihrer Facebooknachrichten Hinweise auf eventuelle Suizidabsichten suchen wollten. Der BGH positionierte sich klar zugunsten der Erben und entschied, dass auch Social-Media-Konten im Wege der Universalsukzession (§ 1922 BGB) auf die Erben übergehen.

Examen-Relevanz

Dieser Fall lief bereits im 1./2. Juristischen Staatsexamen
Examenstreffer 2020

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