Öffentliches Recht
VwGO
Vorläufiger Rechtsschutz (§§ 80, 80a VwGO)
Statthaftigkeit Antrag nach §§ 80, 80a VwGO: Wegfall der aufschiebenden Wirkung kraft Gesetzes (§ 80 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 VwGO)
Statthaftigkeit Antrag nach §§ 80, 80a VwGO: Wegfall der aufschiebenden Wirkung kraft Gesetzes (§ 80 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 VwGO)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Tierfreundin Tina (T) erhält einen Bescheid, nach dem sie Steuern für ihre 10 Hunde zahlen soll. T ist der Meinung, dass diese Besteuerung ungerecht ist und will nicht zahlen.
Diesen Fall lösen 85,9 % der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Statthaftigkeit Antrag nach §§ 80, 80a VwGO: Wegfall der aufschiebenden Wirkung kraft Gesetzes (§ 80 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 VwGO)
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 5 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Der Hundesteuerbescheid ist ein Verwaltungsakt. Statthaft ist die Anfechtungsklage.
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.
2. Grundsätzlich bewirkt eine Anfechtungsklage, dass die Behörde den Verwaltungsakt nicht zwangsweise durchsetzen kann.
Ja!
3. Widerspruch und Anfechtungsklage gegen die Geltendmachung öffentlicher Abgaben und Kosten lösen den Suspensiveffekt des § 80 Abs. 1 S. 1 VwGO aus.
Nein, das ist nicht der Fall!
4. Ts Anfechtungsklage führt dazu, dass der Steuerbescheid zunächst suspendiert ist.
Nein, das trifft nicht zu!
5. T könnte vorübergehenden Schutz erreichen über einen Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz gemäß § 80 Abs. 5 S. 1 Alt. 1 VwGO.
Ja!
Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!
Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Helena
27.2.2022, 09:54:08
Dieses Kapitel ist wirklich toll! Es wäre aber schön, wenn ihr konsequent bei einer Methode der Zitierung der Norm bleiben könntet. Durch dieses Kapitel wechselt ihr immer wieder von „Fall“ zu „Alternative“. Das ist natürlich nur eine absolute Kleinigkeit, aber schon ein bisschen verwirrend.
Lukas_Mengestu
27.2.2022, 18:51:52
Lieben Dank, Helena! Das Lob gebe ich gerne an die Autorin weiter. Wir freuen uns zudem immer auch über Hinweise über "Kleinigkeiten", denn wir wollen euch ja ein perfektes Lernerlebnis bieten. Wir sind die Session jetzt nochmal durchgegangen und haben alle "Fälle" durch Alternativen ersetzt. Sollten wir einen "Fall" übersehen haben, kannst Du uns gerne noch einmal Bescheid geben. Beste Grüße, Lukas - für das Jurafuchs-Team
Major Tom(as)
15.11.2024, 11:48:32
Liebes Jurafuchs-Team, Danke für die Aufgaben in diesem Kapitel. Da es hier ohnehin um einen
Kostenbescheidnach § 80 II 1 Nr. 1 VwGO geht, halte ich diese Aufgabe für sehr geeignet, die Besonderheit des § 80 VI VwGO anzubringen: Nur bei
Kostenbescheiden bedarf es für die Zulässigkeit des Antrags einer vorherigen Antragstellung bei der
Behörde, ansonsten kann die Antragstellerin sich "wie sie möchte", bei Gericht oder bei der
Behördemelden. Vielleicht wäre das ja nett :) Danke euch und LG! (Bei § 80a könnte man dann den Streit einfügen, ob § 80a III 2 i.V.m. § 80 VI eine Rechtsgrund- oder Rechtsfolgenverweisung darstellt - vermutlich passt dies aber nicht zum allgemeinen Schwierigkeitsgrad dieses Kapitels).