Öffentliches Recht
VwGO
Vorläufiger Rechtsschutz (§§ 80, 80a VwGO)
Statthaftigkeit Antrag nach §§ 80, 80a VwGO: Wegfall der aufschiebenden Wirkung kraft Gesetzes (§ 80 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 VwGO)
Statthaftigkeit Antrag nach §§ 80, 80a VwGO: Wegfall der aufschiebenden Wirkung kraft Gesetzes (§ 80 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 VwGO)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
A wurde wegen eines Verbrechens rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe von 4 Jahren verurteilt. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (B) widerruft die Asylberechtigung des A. A will gegen den Widerruf klagen.
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Einordnung des Falls
Statthaftigkeit Antrag nach §§ 80, 80a VwGO: Wegfall der aufschiebenden Wirkung kraft Gesetzes (§ 80 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 VwGO)
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 5 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. A begehrt, dass Bs Widerruf der Asylberechtigung aufgehoben wird. Statthaft ist die Anfechtungsklage.
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.
2. Eine Anfechtungsklage hat nur dann eine aufschiebende Wirkung, wenn dies spezialgesetzlich vorgesehen ist.
Nein!
3. § 75 AsylG regelt Ausnahmefälle vom Grundsatz des Suspensiveffekts.
Genau, so ist das!
4. As Anfechtungsklage würde den Widerruf seiner Asylberechtigung suspendieren.
Nein, das trifft nicht zu!
5. Will A effektiven Rechtsschutz gegen den Widerruf seiner Asylberechtigung erreichen, sollte A einen Antrag nach § 80 Abs. 5 S. 1 VwGO stellen.
Ja!
Jurastudium und Referendariat.
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
simon175
14.6.2022, 09:25:34
Gerade hier merkt man, dass es die 12.99€ die man pro Monat bezahlt auf den letzten Cent wert sind.
Lukas_Mengestu
14.6.2022, 19:30:29
Herzlich willkommen im Forum simon175 und vielen Dank für diese warmen Worte! Solches Feedback treibt uns an, jeden Tag noch ein Stückchen besser zu werden! Herzliche Grüße, Lukas - für das ganze Jurafuchs-Team