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Einbeziehung von AGB bei ausdrücklichem Hinweis (§ 305 Abs. 2 BGB)
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
Wie funktioniert Jurafuchs?
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Einbeziehung von AGB ohne ausdrücklichen Hinweis (§ 305 Abs. 2 BGB)
H kauft bei Verkäuferin V eine Waschmaschine für €800 Euro. V legt dem H einen Vertrag vor. Die Vorderseite enthält Angaben zum Modell und zum Preis der Maschine und das Unterschriftenfeld. Auf der Rückseite sind gesondert AGB Klauseln abgedruckt. H unterzeichnet das Formular.
Ausdrücklicher Hinweis auf AGB beim mündlichen Vertragsschluss (§ 305 Abs. 2 BGB)
Die Waschmaschine von Student S ist kaputt. S ruft bei Handwerkerin H an und sie schließen am Telefon einen Werkvertrag zur Reparatur. H erklärt der S beim Vertragsschluss detailliert die AGB der Reparaturwerkstatt und S erklärt sich mit diesen einverstanden.