Zivilrecht
BGB Allgemeiner Teil
Formfreiheit und Grenzen
Verbraucherdarlehensvertrag 492 Abs. 1; Heilung 494 Abs. 2
Verbraucherdarlehensvertrag 492 Abs. 1; Heilung 494 Abs. 2
19. Juli 2025
4 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Verbraucher V möchte zur Finanzierung eines Autos bei der Bank B einen Kredit in Höhe von €10.000 aufnehmen. Der vereinbarte Zins liegt bei 2,5 %. V unterschreibt seine auf den Vertragsschluss gerichtete Erklärung.
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