Zivilrecht

BGB Allgemeiner Teil

Formfreiheit und Grenzen

Verbraucherdarlehensvertrag 492 Abs. 1; Heilung 494 Abs. 2

Verbraucherdarlehensvertrag 492 Abs. 1; Heilung 494 Abs. 2

19. Juli 2025

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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

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Verbraucher V möchte zur Finanzierung eines Autos bei der Bank B einen Kredit in Höhe von €10.000 aufnehmen. Der vereinbarte Zins liegt bei 2,5 %. V unterschreibt seine auf den Vertragsschluss gerichtete Erklärung.

Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.

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