Heilung § 494 Abs. 2 BGB
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Verbraucher V nimmt mündlich zur Finanzierung seiner Eigentumswohnung bei der Bank B einen Kredit in Höhe von €100.000 auf. Der vereinbarte Zins liegt bei 2,5 %. B überweist den Betrag auf das Konto des V.
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Einordnung des Falls
Heilung § 494 Abs. 2 BGB
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Der Darlehensvertrag ist endgültig nichtig.
Nein!
Jurastudium und Referendariat.
2. V hat das Darlehen in Anspruch genommen.
Nein, das ist nicht der Fall!
3. V hat das Darlehen empfangen.
Ja, in der Tat!
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