Heilung § 494 Abs. 2 BGB
15. August 2025
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Verbraucher V nimmt mündlich zur Finanzierung seiner Eigentumswohnung bei der Bank B einen Kredit in Höhe von €100.000 auf. Der vereinbarte Zins liegt bei 2,5 %. B überweist den Betrag auf das Konto des V.
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