Öffentliches Recht
Verwaltungsrecht AT
Nebenbestimmungen zu Verwaltungsakten
Zulässigkeit von Nebenbestimmungen bei rechtswidrigem Bauvorhaben
Zulässigkeit von Nebenbestimmungen bei rechtswidrigem Bauvorhaben
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Sportsfreundin S beantragt eine Baugenehmigung zur Errichtung eines Fitnessstudios. Die zuständige Behörde (B) erteilt die Genehmigung unter der Maßgabe, dass S bei der Errichtung des Studios spezielle Brandschutzvorkehrungen trifft.
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Einordnung des Falls
Zulässigkeit von Nebenbestimmungen bei rechtswidrigem Bauvorhaben
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Die Baugenehmigung ist ein Verwaltungsakt. Verwaltungsakte können mit Nebenbestimmungen erlassen werden.
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.
2. Die Bestimmung, dass S bestimmte Brandschutzvorkehrungen treffen muss, ist eine Inhaltsbestimmung.
Nein!
3. Der Erlass einer Baugenehmigung (z.B. § 74 Abs. 1 BauO NRW) ist eine gebundene Entscheidung. Die Zulässigkeit von Nebenbestimmungen richtet sich nach § 36 Abs. 1 VwVfG.
Genau, so ist das!
4. Die Errichtung des Studios entspricht ohne die speziellen Vorkehrungen zum Brandschutz nicht den gesetzlichen Vorschriften. Ist der Erlass der Nebenbestimmung zulässig (§ 36 Abs. 1 Alt. 2 VwVfG)?
Ja, in der Tat!
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