Öffentliches Recht
Verwaltungsrecht AT
Nebenbestimmungen zu Verwaltungsakten
Abgrenzung zu Inhaltsbestimmungen, Auflage und "modifizierende Auflage"
Abgrenzung zu Inhaltsbestimmungen, Auflage und "modifizierende Auflage"
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
W beantragt eine Baugenehmigung für einen Pferdestall mit Pultdach. Die zuständige Behörde genehmigt den Bau eines Stalls unter zwei Maßgaben: Statt des Pultdachs muss W ein Walmdach bauen und dazu neben dem Stall zwei Bäume pflanzen.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Abgrenzung zu Inhaltsbestimmungen, Auflage und "modifizierende Auflage"
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Verwaltungsakte können mit Nebenbestimmungen erlassen werden.
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.
2. Nebenbestimmungen müssen von Inhaltsbestimmungen des Verwaltungsakts abgegrenzt werden.
Ja!
3. Die behördliche Maßgabe, dass W ein Walmdach bauen muss, ist eine Nebenbestimmung.
Nein, das ist nicht der Fall!
4. Die behördliche Maßgabe, dass W neben dem Stall zwei Bäume errichten muss, ist eine Nebenbestimmung.
Ja, in der Tat!
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