Bezugspunkt der Gutgläubigkeit
21. August 2025
12 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

S ist Hypothekenschuldner, G Hypothekengläubiger. Der Hypothek haftet ein LKW. Die Beschlagnahme erfolgt. S entfernt den LKW vom Grundstück. Zwei Tage später veräußert S den LKW an K. K wusste nichts von der Beschlagnahme, von der Hypothek hingegen schon.
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