Maßgeblicher Zeitpunkt der Gutgläubigkeit 1
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Jurastudium und Referendariat.
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
S ist Hypothekenschuldner, G Hypothekengläubiger. Der Hypothek haftet ein LKW. Die Beschlagnahme erfolgt. S veräußert den LKW an K. Zwei Tage später bringt S den LKW zu K. Zum Zeitpunkt der Veräußerung wusste K nicht von der Beschlagnahme, einen Tag später schon.
Einordnung des Falls
Maßgeblicher Zeitpunkt der Gutgläubigkeit 1
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Die Enthaftung des LKW bemisst sich hier nach § 1121 Abs. 2 BGB.
Genau, so ist das!
2. K war im relevanten Zeitpunkt gutgläubig.
Nein, das trifft nicht zu!
3. Der LKW ist gegenüber K noch Bestandteil des Haftungsverbands.
Ja!