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Haftung des Dritten für die titulierte Forderung

23. März 2026

12 Kommentare

leichtmittelschwer

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

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S und D verprügeln gemeinsam den G. G verklagt daraufhin S erfolgreich auf Zahlung von Behandlungskosten und Schmerzensgeld. G lässt einen in der Garage des S befindlichen Mercedes-AMG pfänden. Später stellt sich heraus, dass das Auto D gehört. D will gegen die Pfändung vorgehen.

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