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Ranghöheres Recht des Vollstreckungsgläubigers

einfach
schwer
24. August 2026
28 Kommentare

Sachverhalt

Reduziert auf das Wesentliche
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S wohnt bei G zur Miete. G verklagt S erfolgreich wegen ausstehender Miete und lässt eine von S am 01.01.2022 in die Wohnung eingebrachte wertvolle Münzsammlung pfänden. Bank D wehrt sich gegen die Pfändung. Denn S habe ihr das Eigentum an der Sammlung zur Sicherung eines Darlehens am 01.06.2022 übertragen.

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