Unrichtiges Gutachten
12. April 2025
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Das Startup FinFox AG (F) ist drohend zahlungsunfähig. Wirtschaftsprüferin W ist mit dem Vorstand der F befreundet und erstellt im Einvernehmen mit diesem wahrheitswidrig ein positives Gutachten über die wirtschaftliche Situation der F zur Vorlage bei der B-Bank. Auf Basis des Gutachtens gewährt die B der F ein Darlehen über €1 Mio. Einen Monat später muss F Insolvenzantrag stellen; B erhält nur €10.000 zurück.
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Einordnung des Falls
Unrichtiges Gutachten
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 8 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. B hat gegen W vertragliche Schadensersatzansprüche.
Nein, das trifft nicht zu!
Jurastudium und Referendariat.
2. B hat gegen W einen Anspruch aus § 826 BGB, wenn sie von W vorsätzlich sittenwidrig geschädigt wurde.
Ja!
3. § 826 BGB erfasst nur Schäden, die an absolut geschützten Rechten und Rechtsgütern entstanden sind.
Nein, das ist nicht der Fall!
4. W hat durch ihr Verhalten bei B einen Schaden verursacht.
Ja, in der Tat!
5. Der Gegenstand der Sittenwidrigkeit bei § 826 BGB ist derselbe wie bei § 138 Abs. 1 BGB.
Nein!
6. Das Verhalten der W war sittenwidrig.
Genau, so ist das!
7. W handelte vorsätzlich.
Ja, in der Tat!
8. B kann von W aus § 826 BGB Ersatz der €990.000 verlangen.
Ja!
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