Rechtsmangel: Eintragung SIS
4. April 2025
7 Kommentare
4,7 ★ (16.123 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

K kauft bei B einen gebrauchten Rolls-Royce für €50.000. Ein paar Wochen nach der Übergabe will K den Pkw anmelden. Dabei wird der Pkw jedoch von der Polizei vorübergehend sichergestellt, weil er kurz vor dem Kauf im Schengener Informationssystem (SIS) als gestohlen gemeldet und zur Fahndung ausgeschrieben worden war. Tatsächlich hat ein solcher Diebstahl jedoch nie stattgefunden.
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Einordnung des Falls
Rechtsmangel: Eintragung SIS
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Die Sache ist frei von Rechtsmängeln, wenn Dritte in Bezug auf die Sache keine oder nur die im Kaufvertrag übernommenen Rechte gegen den Käufer geltend machen können (§ 435 S. 1 BGB).
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.
2. Ein Rechtsmangel (§ 435 BGB) liegt erst durch die Sicherstellung, nicht schon durch die SIS-Eintragung vor
Nein!
3. Weil die Eintragung mangels tatsächlich geschehenen Diebstahls unrichtig ist, fehlt es jedoch an einem Rechtsmangel.
Nein, das ist nicht der Fall!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
🦊LEXDEROGANS
12.2.2021, 21:47:46
Ist dann umgekehrt anzunehmen, dass der Verkäufer, um
rechtsmangelfrei leisten zu können, sich bei allen erdenklichen Stellen informieren muss, ob das Auto zufällig durch einen Dritten als gestohlen gemeldet wurde (um dies dem Käufer ggf. anzuzeigen)?

Speetzchen
13.2.2021, 09:50:08
Diese Pflicht kann m.E nur bestehen, wenn ein begründeter Verdacht besteht, dass das Auto als gestohlen gemeldet wurde.
minimonk
17.11.2024, 18:47:57
Es erscheint mir sehr unbillig, dass B als Verkäufer nun ein Fahrzeug hat, das mit einem
Rechtsmangelbehaftet ist, obwohl es laut dem Sachverhalt nie gestohlen wurde. in Realität müsste doch eine Löschung aus dem SIS oder eine andere Möglichkeit bestehen um gerade diesen
Rechtsmangelzu beheben. Ich finde die Sachverhalte könnten in ausgewählten Fällen mehr zu Ende gedacht werden, gerade im Bezug auf den Ausgang einer solchen Konstellation. Ansonsten tolle Arbeit!

Sebastian Schmitt
29.11.2024, 09:47:00
Hallo @[minimonk](251586), vielen Dank für Deinen Hinweis. Natürlich ist das unschön für den Verkäufer und ich gehe stark davon aus, dass er hier durchaus erfolgversprechende rechtliche Möglichkeiten hat, sich zu wehren. Noch unbilliger wäre es allerdings mE, wenn der Käufer nun dieses Problem hätte. Und nach mehr ist nach unserer Sachverhaltsdarstellung schlicht nicht gefragt. Und ja, unsere Lösung hier und auch an anderen Stellen geht nicht auf sämtliche Aspekte ein, die irgendwie rechtlich relevant sind. Ich würde das allerdings nicht als "nicht zu Ende gedacht" bezeichnen. Vielmehr bemühen wir uns darum, diejenigen Probleme des Falls herauszufiltern, die nach unserer Erfahrung für Euch in der Prüfungs- und Examensvorbereitung relevant sind. Gerade dieser Fall hier ist ein Paradebeispiel: Die Wahrscheinlichkeit, dass Ihr (in der Ausbildung) in irgendeiner Form einmal mit dem Problem konfrontiert werdet, wie sich B hier konkret gegen die Eintragung im SIS wehren kann, ist sehr gering. Falls es Dich interessiert, schau gerne in die Originalentscheidung des BGH (NJW 2017, 1666). Wie und auch wo B hier vorgehen muss (die Eintragung im SIS erfolgte im Originalfall immerhin durch die französischen
Behörden), ist bestimmt eine spannende rechtliche Frage und man kann damit viel Zeit für die Recherche und Lektüre verbringen. Für Prüfungszwecke dürfte sie aber aufgrund der Spezialmaterie nahezu irrelevant sein und weit außerhalb des Kernstoffs sowohl für das 1. als auch das 2. Examen liegen. Deshalb wollen wir darauf an dieser Stelle auch gar nicht näher eingehen. Viele Grüße, Sebastian - für das Jurafuchs-Team
minimonk
29.11.2024, 16:32:33
Das leuchtet ein, vielen dank für die ausgiebige Antwort!