Zivilrecht

Kaufrecht

Sach- und Rechtsmängel

Rechtsmangel: Eintragung SIS

Rechtsmangel: Eintragung SIS

22. November 2024

4,7(12.638 mal geöffnet in Jurafuchs)

leichtmittelschwer

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Jurafuchs
Tags
Klassisches Klausurproblem

K kauft bei B einen gebrauchten Rolls-Royce für €50.000. Ein paar Wochen nach der Übergabe will K den Pkw anmelden. Dabei wird der Pkw jedoch von der Polizei vorübergehend sichergestellt, weil er kurz vor dem Kauf im Schengener Informationssystem (SIS) als gestohlen gemeldet und zur Fahndung ausgeschrieben worden war. Tatsächlich hat ein solcher Diebstahl jedoch nie stattgefunden.

Diesen Fall lösen 82,7 % der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.

Einordnung des Falls

Rechtsmangel: Eintragung SIS

Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt

1. Die Sache ist frei von Rechtsmängeln, wenn Dritte in Bezug auf die Sache keine oder nur die im Kaufvertrag übernommenen Rechte gegen den Käufer geltend machen können (§ 435 S. 1 BGB).

Ja, in der Tat!

Der Verkäufer hat dem Käufer die Kaufsache frei von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen (§ 433 Abs. 1 S. 2 BGB). Ein Rechtsmangel i.S.d. § 435 S. 1 BGB liegt vor, wenn das Eigentum oder der unbeschränkte Gebrauch des Kaufgegenstandes von Dritten aufgrund eines privaten oder öffentlichen Rechts beschränkt werden kann. Rechtsmängel können sich aus privatrechtlichen Rechten Dritter, obligatorischen Rechten und Beschränkungen durch Urheberrechte oder gewerbliche Schutzrechte und aus öffentlich-rechtlichen Beschränkungen, gewerblichen Nutzungsbeschränkungen oder nicht bestehenden Buchrechten (§ 435 S. 2 BGB) ergeben. Maßgeblicher Zeitpunkt für die Rechtsmängelfreiheit der Kaufsache ist der Zeitpunkt des Eigentumsübergangs.
Jurafuchs 7 Tage kostenlos testen und tausende Fälle wie diesen selbst lösen.
Erhalte uneingeschränkten Zugriff alle Fälle und erziele Spitzennoten in
Jurastudium und Referendariat.

2. Ein Rechtsmangel (§ 435 BGB) liegt erst durch die Sicherstellung, nicht schon durch die SIS-Eintragung vor

Nein!

Bereits die SIS-Eintragung stellt einen Rechtsmangel dar (§ 435 S. 1 BGB). Denn es besteht alleine durch Eintragung jederzeit die Gefahr, dass das Fahrzeug erneut polizeilich sichergestellt wird. Deshalb ist die Eintragung für den Käufer mit der steten Gefahr einer erheblichen Nutzungsbeeinträchtigung verbunden und führt damit zu einer individuellen Belastung, die geeignet ist, den Käufer in der ungestörten Ausübung seines Eigentums (§ 903 S. 1 BGB) zu beeinträchtigen.

3. Weil die Eintragung mangels tatsächlich geschehenen Diebstahls unrichtig ist, fehlt es jedoch an einem Rechtsmangel.

Nein, das ist nicht der Fall!

Unabhängig von der Begründetheit der Eintragung ist die Benutzbarkeit der Kaufsache massiv eingeschränkt. Der Verkäufer eines Fahrzeuges ist verpflichtet, ein Fahrzeug zu verschaffen, das problemlos zur Straßenverkehrszulassung gebracht und ohne Sorge vor behördlicher Beschlagnahme im In- und Ausland genutzt werden kann. Außerdem kann das Fahrzeug praktisch nicht weiterverkauft werden, weil der Käufer verpflichtet wäre, die bestehende SIS-Eintragung zu offenbaren.
Dein digitaler Tutor für Jura
Jetzt kostenlos testen
Jurafuchs
Eine Besprechung von:
Jurafuchs Brand
facebook
facebook
facebook
instagram

Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!


Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

🦊LEXD

🦊LEXDEROGANS

12.2.2021, 21:47:46

Ist dann umgekehrt anzunehmen, dass der Verkäufer, um

rechtsmangel

frei leisten zu können, sich bei allen erdenklichen Stellen informieren muss, ob das Auto zufällig durch einen Dritten als gestohlen gemeldet wurde (um dies dem Käufer ggf. anzuzeigen)?

Speetzchen

Speetzchen

13.2.2021, 09:50:08

Diese Pflicht kann m.E nur bestehen, wenn ein begründeter Verdacht besteht, dass das Auto als gestohlen gemeldet wurde.

MI

minimonk

17.11.2024, 18:47:57

Es erscheint mir sehr unbillig, dass B als Verkäufer nun ein Fahrzeug hat, das mit einem

Rechtsmangel

behaftet ist, obwohl es laut dem Sachverhalt nie gestohlen wurde. in Realität müsste doch eine Löschung aus dem SIS oder eine andere Möglichkeit bestehen um gerade diesen

Rechtsmangel

zu beheben. Ich finde die Sachverhalte könnten in ausgewählten Fällen mehr zu Ende gedacht werden, gerade im Bezug auf den Ausgang einer solchen Konstellation. Ansonsten tolle Arbeit!


Jurafuchs 7 Tage kostenlos testen und mit 15.000+ Nutzer austauschen.
Kläre Deine Fragen zu dieser und 15.000+ anderen Aufgaben mit den 15.000+ Nutzern der Jurafuchs-Community
Dein digitaler Tutor für Jura
Jetzt kostenlos testen