Rechtsmangel: Eintragung SIS
9. Juli 2025
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

K kauft bei B einen gebrauchten Rolls-Royce für €50.000. Ein paar Wochen nach der Übergabe will K den Pkw anmelden. Dabei wird der Pkw jedoch von der Polizei vorübergehend sichergestellt, weil er kurz vor dem Kauf im Schengener Informationssystem (SIS) als gestohlen gemeldet und zur Fahndung ausgeschrieben worden war. Tatsächlich hat ein solcher Diebstahl jedoch nie stattgefunden.
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Einordnung des Falls
Rechtsmangel: Eintragung SIS
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Die Sache ist frei von Rechtsmängeln, wenn Dritte in Bezug auf die Sache keine oder nur die im Kaufvertrag übernommenen Rechte gegen den Käufer geltend machen können (§ 435 S. 1 BGB).
Ja, in der Tat!
2. Ein Rechtsmangel (§ 435 BGB) liegt erst durch die Sicherstellung, nicht schon durch die SIS-Eintragung vor
Nein!
3. Weil die Eintragung mangels tatsächlich geschehenen Diebstahls unrichtig ist, fehlt es jedoch an einem Rechtsmangel.
Nein, das ist nicht der Fall!
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