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Schadensersatz, §§ 992, 823 I BGB - Besitzverschaffung durch Straftat / Eigentumsverletzung bei Besitzerlangung
Sachverhalt
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V ist aufgrund einer psychischen Erkrankung dauerhaft geschäftsunfähig. V verpachtet seinen Weinhang in der Pfalz an P. P weiß von Vs Geschäftsunfähigkeit. Er ignoriert dies aber, da er zumindest einige Trauben ernten möchte, solange niemand die Krankheit des V bemerkt. Einige Wochen später erntet er die erste Lese.
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A will nach einem Restaurantbesuch versehentlich den Regenschirm des B mitnehmen, da es sich um dasselbe Modell handelt. Beim Greifen nach dem Regenschirm reißt er jedoch fahrlässig den Griff ab.