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Verpfändungsklausel, die das gesetzliche Werkunternehmerpfandrecht um ein vertragliches Pfandrecht (§§ 1204ff. BGB) ergänzt

Klassisches Klausurproblem
einfach
schwer
29. März 2025
22 Kommentare

Sachverhalt

Reduziert auf das Wesentliche
Werkunternehmerpfandrecht
U betreibt eine Werkstatt. Auf Anraten ihrer Nichte, die Jura studiert, hat U in ihren AGB geregelt, dass mit Kunden ein vertragliches Pfandrecht vereinbart wird. B gibt den im Eigentum des E stehenden Bulli zur Reparatur in die Werkstatt des U. U glaubt, B sei die Eigentümerin.

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