Zivilrecht
Werkrecht
Werkunternehmerpfandrecht
Verpfändungsklausel, die das gesetzliche Werkunternehmerpfandrecht um ein vertragliches Pfandrecht (§§ 1204ff. BGB) ergänzt
Verpfändungsklausel, die das gesetzliche Werkunternehmerpfandrecht um ein vertragliches Pfandrecht (§§ 1204ff. BGB) ergänzt
29. März 2025
14 Kommentare
4,8 ★ (14.632 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
U betreibt eine Werkstatt. Auf Anraten ihrer Nichte, die Jura studiert, hat U in ihren AGB geregelt, dass mit Kunden ein vertragliches Pfandrecht vereinbart wird. B gibt den im Eigentum des E stehenden Bulli zur Reparatur in die Werkstatt des U. U glaubt B sei die Eigentümerin.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Verpfändungsklausel, die das gesetzliche Werkunternehmerpfandrecht um ein vertragliches Pfandrecht (§§ 1204ff. BGB) ergänzt
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. U hat ein gesetzliches Werkunternehmerpfandrecht erworben (§ 647 BGB)?
Nein, das trifft nicht zu!
Jurastudium und Referendariat.
2. Da U glaubte, dass B Eigentümerin des Bullis sei, hat sie nach h.M. das Werkunternehmerpfandrecht gutgläubig erworben.
Nein!
3. U hat aber ein vertragliches Pfandrecht durch die AGB gutgläubig erworben (§§ 1204ff., 1207, 932 BGB).
Genau, so ist das!
Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!