Zivilrecht

Werkrecht

Werkunternehmerpfandrecht

Verpfändungsklausel, die das gesetzliche Werkunternehmerpfandrecht um ein vertragliches Pfandrecht (§§ 1204ff. BGB) ergänzt

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Verpfändungsklausel, die das gesetzliche Werkunternehmerpfandrecht um ein vertragliches Pfandrecht (§§ 1204ff. BGB) ergänzt

29. März 2025

19 Kommentare

leichtmittelschwer

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Werkunternehmerpfandrecht
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Klassisches Klausurproblem

U betreibt eine Werkstatt. Auf Anraten ihrer Nichte, die Jura studiert, hat U in ihren AGB geregelt, dass mit Kunden ein vertragliches Pfandrecht vereinbart wird. B gibt den im Eigentum des E stehenden Bulli zur Reparatur in die Werkstatt des U. U glaubt, B sei die Eigentümerin.

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