außerordentliche Kündigung - Zahlungsverzug
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
M mietet Vs Wohnung für €450 im Monat. Als M im Juli 2021 ihr ganzes Geld beim Derivatehandel verzockt, kommt sie in Geldnöte. Für August und September 2021 überweist M an V nur jeweils €250. V erklärt daraufhin Ende September die außerordentliche Kündigung wegen des Zahlungsverzugs.
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Einordnung des Falls
außerordentliche Kündigung - Zahlungsverzug
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Der Zahlungsverzug eines Mieters kann einen außerordentlichen Kündigungsgrund darstellen.
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.
2. M befindet sich mit der Miete in Verzug.
Ja, in der Tat!
3. Der Mietrückstand ist „nicht unerheblich“ iSv §§ 543 Abs. 2 Nr. 3 lit. a, 569 Abs. 3 Nr. 1 BGB.
Nein!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Christian
5.2.2023, 11:43:19
M hat in den zwei Monaten 500€ und nicht 400€ gezahlt. Bei 400€ wäre M mehr als eine Monatsmiete im Rückstand.
Nora Mommsen
9.2.2023, 14:05:08
Hallo Christian, die 400 € bezogen sich auf den ausstehenden Betrag. :) Wir haben die Formulierung angepasst, sodass es nun nicht mehr zu Missverständnissen kommen sollte. Viele Grüße, Nora - für das Jurafuchs-Team