Zivilrecht > Werkrecht
►Gutgläubiger Erwerb des Werkunternehmerpfandrechts
B hat von V einen Smart unter Eigentumsvorbehalt erworben. Vor Zahlung der letzten Rate, bringt er den Smart zur Umlackierung zu U. Als B seine Raten nicht zahlt, tritt V wirksam vom Kaufvertrag zurück. B zahlt auch den Werklohn an U nicht.
Zivilrecht > Werkrecht
Grundfall: Werkunternehmerpfandrecht
B hat einen Bulli unter Eigentumsvorbehalt erworben. Er muss lediglich die letzte Rate noch bezahlen, als er U beauftragt, den Bulli weiß zu lackieren. Als U mit der Lackierung fertig ist, möchte B den Bulli mitnehmen, ohne U den Werklohn gezahlt zu haben. U verweigert die Mitnahme.